Ravensburg (ots) - Man liest die Nachricht - und stutzt: "Gericht verurteilt Raser zu lebenslanger Haft." Wegen Mordes. Das ist neu. Bisher mussten sich die Teilnehmer illegaler Autorennen hauptsächlich wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" vor Gericht verantworten und wurden mit deutlich geringeren Strafen belegt. Im April 2016 waren in Köln zwei Raser, die für den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin verantwortlich sind, noch mit Bewährungsstrafen davongekommen. Womöglich hat dieses Urteil schon eine Rolle gespielt, als einen Monat später ein anderer Kölner Raser in einem ähnlichen Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde - ohne Bewährung.
Das Landgericht Berlin hat jetzt ein viel deutlicheres Zeichen gesetzt und der Bagatellisierung der verantwortungslosen Raserei ein Ende gemacht. Dass illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen bisher als "Ordnungswidrigkeit" geahndet wurden, ist ein schlechter Witz. Das war im Herbst auch dem Bundesrat und dem Bundesverkehrsministerium aufgefallen; eine Gesetzesinitiative sieht vor, das Vergehen künftig als Straftat einzustufen. Wer mitten in der Stadt mutwillig rote Ampeln überfährt und auf bis zu 160 Stundenkilometer beschleunigt wie die beiden jetzt Verurteilten, nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf.
Die Richter haben in diesem Fall die oft eingeforderte "ganze Härte des Gesetzes" angewendet, was auch angesichts der um sich greifenden verbalen Radikalisierung zu begrüßen ist. Auch in einer Demokratie gibt es Grenzen, auch eine freie Gesellschaft braucht sich nicht jedes schlimme Fehlverhalten bieten zu lassen. Dennoch birgt das Urteil eine Gefahr: In der Revision könnte es vom Bundesgerichtshof wieder einkassiert werden. Die Frage ist, ob die Einstufung der Tat als Mord haltbar ist. Voraussetzungen dafür sind mindestens "bedingter Vorsatz" sowie "niedrige Beweggründe". Die Tat als Totschlag zu werten, wäre sicherer gewesen - auch dafür lässt das Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen die Möglichkeit einer lebenslangen Gefängnisstrafe.
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Die Richter haben in diesem Fall die oft eingeforderte "ganze Härte des Gesetzes" angewendet, was auch angesichts der um sich greifenden verbalen Radikalisierung zu begrüßen ist. Auch in einer Demokratie gibt es Grenzen, auch eine freie Gesellschaft braucht sich nicht jedes schlimme Fehlverhalten bieten zu lassen. Dennoch birgt das Urteil eine Gefahr: In der Revision könnte es vom Bundesgerichtshof wieder einkassiert werden. Die Frage ist, ob die Einstufung der Tat als Mord haltbar ist. Voraussetzungen dafür sind mindestens "bedingter Vorsatz" sowie "niedrige Beweggründe". Die Tat als Totschlag zu werten, wäre sicherer gewesen - auch dafür lässt das Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen die Möglichkeit einer lebenslangen Gefängnisstrafe.
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