Bielefeld (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass schwerkranken Menschen auf ihren Wunsch hin »im Ausnahmefall« ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt werden muss. Auch wenn die Hürden, die das Gericht davor gestellt hat, hoch sind: Das Urteil geht weit über das hinaus, was die Politik todkranken Menschen in Deutschland bisher zugesteht. Und das ist gut so.
Sicher, es ist segensreich, dass Palliativmediziner und Hospize Todkranke begleiten. Zur Realität gehört aber auch, dass es Schmerzen gibt, die auch Ärzte nicht lindern können, und Krankheiten, die Betroffene weit vor der Sterbephase als nicht mehr ertragbar empfinden. Wer hat das Recht, diese Menschen zum Weiterleiden zu zwingen?
Es gibt kranke Alte, die sich in Flüsse stürzen oder vor Züge legen, und solche, die in die Schweiz fahren und weit entfernt der Heimat aus dem Leben scheiden. Alles das ist menschenunwürdig. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben schließt auch die Entscheidung über das eigene Ende ein. Und das sollte der Staat menschenwürdig ermöglichen. Christian Althoff
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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Es gibt kranke Alte, die sich in Flüsse stürzen oder vor Züge legen, und solche, die in die Schweiz fahren und weit entfernt der Heimat aus dem Leben scheiden. Alles das ist menschenunwürdig. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben schließt auch die Entscheidung über das eigene Ende ein. Und das sollte der Staat menschenwürdig ermöglichen. Christian Althoff
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