Düsseldorf (ots) - Anas Modamani wird bei Facebook in Foto-Montagen als Terrorist und Verbrecher verleumdet - doch um das zu verhindern, muss er jeden Beitrag einzeln melden. Er hat dagegen geklagt und verloren. Facebook muss die Beiträge weiterhin nicht von sich aus löschen. Das soziale Netzwerk, begründete der Richter, sei bei der Verleumdung weder "Teilnehmer noch Täter". Das Urteil mag juristisch korrekt sein, falsch ist es trotzdem. Was Facebook macht, ist digitale unterlassene Hilfeleistung. Es geht nicht darum, gnadenlos zu zensieren oder gar die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden zu übernehmen - was gegen Gesetze verstößt, gehört weiterhin vor Gerichten verhandelt. Aber Facebook muss mehr Verantwortung übernehmen. Es wäre technisch ein leichtes, problematische Bilder zu identifizieren. Bei nackten Brüsten, die aufgrund der Firmenpolitik verboten sind, gelingt es ja auch. Auch finanziell wäre das für Facebook kein Problem. Der Richter hat deutlich gemacht, dass ein Urteil in einer Hauptverhandlung anders ausfallen könnte. Hoffentlich klagt Modamani weiter. Ohne Druck bewegt sich Facebook nicht.
www.rp-online.de
OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2621
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.