Im Streit um den Zustand des deutschen Grundwassers wehrt sich die Bundesregierung gegen die Nitrat-Klage der EU-Kommission am Europäischen Gerichtshof: Die Bundesregierung weist die Vorwürfe aus Brüssel als unbegründet zurück, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf die deutsche Klageerwiderung. Die Kommission hatte unter anderem moniert, dass Deutschland keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Gewässerverschmutzung mit Nitrat ergriffen habe.
Die Bundesregierung hält in ihrer Erwiderung dagegen, dass sich der Gewässerzustand im fraglichen Zeitraum sogar verbessert habe. Dabei beruft sich Berlin auf die Auswertung von gleich zwei Nitrat-Messnetzen für die Vergleichszeiträume 2004 bis 2006 und 2008 bis 2010. Bei beiden Netzen sei die Zahl der Messstellen, die den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter überschreiten, leicht zurückgegangen. Die Schlussfolgerung der Kommission sei damit falsch, bisherige Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Nitrat-Problems seien unzureichend gewesen.
Die Regierung führt dabei zum einen das sogenannte Belastungsnetzwerk an. Dieses umfasst 162 Grundwassermessstellen in der Nähe von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Hier seien die Grenzwertüberschreitungen von 53,1 auf 49,4 Prozent zurückgegangen. Die Bundesregierung räumt ein, dass dieses kleine Messnetz nicht repräsentativ für den Gesamtzustand der deutschen Gewässer sei.
Das gelte aber sehr wohl für das mit 739 wesentlich größere Netz der Europäischen Umweltagentur in Deutschland. Auch hier sei ein Rückgang von 14,9 auf 14,3 Prozent zu verzeichnen gewesen. Im Herbst vergangenen Jahres hatte die Kommission die lange angekündigte Klage gegen Deutschland beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf im Jahr 2012 übermittelten Daten.
Im Falle einer Verurteilung drohen hohe Geldstrafen - sechsstellige Beträge pro Tag sind möglich. Nach Auskunft des Europäischen Gerichtshofs sind bislang noch keine Verhandlungstermine anberaumt. Als eine Ursache für die Belastung des Grundwassers, aber auch von Oberflächengewässern mit Nitrat gilt das Düngen. Es gelangt durch Gülle, Gärreste aus Biogasanlagen oder künstlichen Dünger in die Umwelt und kann hier beispielsweise Algenwachstum begünstigen.
Als Gegenmaßnahme hat Deutschland die Düngegesetze verschärft.