Bielefeld (ots) - Seit 1872 ermöglichte der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs, homosexuelle Männer zu verfolgen. Das gipfelte darin, dass die Gestapo Schwule ins KZ verschleppte und Hitler für homosexuell aktive Polizisten und SS-Männer den Paragrafen 175, der Haft vorsah, aufhob und stattdessen anordnete, die Männer zu töten, um Polizei und SS »von Schädlingen reinzuhalten«.
Die Bundesrepublik schaffte es lange nicht, den Paragrafen zu streichen. Er wurde zwar mehrmals entschärft, aber erst 1994 verschwand er aus dem Strafgesetzbuch. Dass es danach noch fast 25 Jahre dauerte, bis ein Justizminister die alten Urteile als Verletzung der Menschenwürde brandmarkte, ist beschämend, denn die meisten Opfer des 175ers leben nicht mehr.
Beschämend sind auch die 1500 Euro, die Homosexuelle pro Haftjahr bekommen sollen. Zwar entsprachen die Urteile damaligem Recht, doch steht dieser Betrag in einem deutlichen Missverhältnis zu dem, was der Staat an zu Unrecht Verurteilte zahlt - nämlich 9125 Euro pro Jahr. Eine solche Summe hätte die Ernsthaftigkeit des Bedauerns unterfüttert.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
Die Bundesrepublik schaffte es lange nicht, den Paragrafen zu streichen. Er wurde zwar mehrmals entschärft, aber erst 1994 verschwand er aus dem Strafgesetzbuch. Dass es danach noch fast 25 Jahre dauerte, bis ein Justizminister die alten Urteile als Verletzung der Menschenwürde brandmarkte, ist beschämend, denn die meisten Opfer des 175ers leben nicht mehr.
Beschämend sind auch die 1500 Euro, die Homosexuelle pro Haftjahr bekommen sollen. Zwar entsprachen die Urteile damaligem Recht, doch steht dieser Betrag in einem deutlichen Missverhältnis zu dem, was der Staat an zu Unrecht Verurteilte zahlt - nämlich 9125 Euro pro Jahr. Eine solche Summe hätte die Ernsthaftigkeit des Bedauerns unterfüttert.
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