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Dow Jones News
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DGAP-HV: Lagunenstadt Ueckermünde AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2017 in Stettiner Straße 46 b, 17367 Eggesin, be free Sportcenter mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Lagunenstadt Ueckermünde AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Lagunenstadt Ueckermünde AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.04.2017 in Stettiner Straße 46 b, 17367 Eggesin, 
be free Sportcenter mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-03-30 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Lagunenstadt Ueckermünde AG Ueckermünde HRB Nr. 5936 
Einladung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur 
 
15. ordentlichen Hauptversammlung 
 
am 
 
_Sonntag, den 30.04.2017 um 10.00 Uhr_ 
 
ins be free Sportcenter, Stettiner Straße 46b, 
17367 Eggesin ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1.  *Begrüßung und Feststellung der 
    Tagesordnung* 
2.  *Vorlage des festgestellten 
    Jahresabschlusses mit Lagebericht für das 
    Geschäftsjahr 01.01.2016-31.12.2016 sowie 
    Bericht des Aufsichtsrates* 
3.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Ergebnisses des Geschäftsjahres 2016* 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
    Das Ergebnis wird auf das Jahr 2017 
    übertragen. 
4.  *Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat über 
    die Ereignisse seit der 
    außerordentlichen Hauptversammlung vom 
    20.02.2016 und die weitere geschäftliche 
    Entwicklung* 
    Beschlüsse finden zu diesem 
    Tagesordnungspunkt nicht statt. 
5.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstandes Ilona Hein vom 01.01.2016 bis zum 
    15.02.2016* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
    Der Vorstand Ilona Hein wird für das 
    Geschäftsjahr 2016 nicht entlastet. 
6.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstandes Kathrin Kasel vom 01.01.2016 bis 
    zum 21.02.2016* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
    Der Vorstand Kathrin Kasel wird für das 
    Geschäftsjahr 2016 nicht entlastet. 
7.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrates bestehend aus den Herren Rudi 
    Grimm, André Klink und Dietmar Karl Otto 
    Schmidt für den Zeitraum 
    01.01.2016-20.02.2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
    Der Aufsichtsrat, bestehend aus den Herren 
    Grimm, Klink und Schmidt, wird für das 
    Geschäftsjahr 2016 nicht entlastet. 
8.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstandes Frau Antje Kesten vom 21.02.2016 
    bis 31.12.2016* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
    Der Vorstand Antje Kesten wird für das 
    Geschäftsjahr 2016 entlastet. 
9.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrates bestehend aus Frau Elke 
    Reifarth, Frau Conny Bültmann und Herrn 
    Harald Weigmann für den Zeitraum 
    20.02.2016-31.12.2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
    Der Aufsichtsrat, bestehend aus Frau Elke 
    Reifarth, Herrn Harald Weigmann und Frau 
    Conny Bültmann, wird für das Geschäftsjahr 
    2016 entlastet. 
10. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu der 
    Vereinbarung über die Nutzung der 
    Grundstücks- und Hafenflächen der WEG zum 
    Strand 2 in 17373 Ueckermünde* 
 
    Zwischen der WEG Zum Strand, der Marina 
    Lagunenstadt GmbH & Co. KG und der 
    Lagunenstadt Ueckermünde AG werden 
    Verhandlungen über eine Nutzungsvereinbarung 
    für die gemeinsame Nutzung der 
    Außenflächen der Lagunenstadt geführt. 
    Bisher liegt noch keine unterschriftsreife 
    Vereinbarung vor. Dieser TOP wird 
    vorsorglich aufgenommen, um eine Zustimmung 
    der Hauptversammlung zu ermöglichen, falls 
    die Vereinbarung bis zur Hauptversammlung 
    vorliegen sollte. Über diese 
    Vereinbarung wird die WEG gegebenenfalls 
    beschließen lassen. 
 
    Die Nutzungsvereinbarung soll eine faire 
    Verteilung der Betriebskosten für die 
    Vorhaltung von Gemeinschaftseigentum, 
    welches allen Feriengästen zur Nutzung 
    offensteht, z.B. Straßen und Wege mit 
    Beleuchtung, Kfz-Abstellplätze, den 
    Kinderspielplatz, Schachspiel und den 
    Bolzplatz und eine gemeinsame Nutzung dieser 
    Flächen regeln. Die Vereinbarung ist 
    sinnvoll, um Rechtssicherheit zu erhalten, 
    weil durch einige Eigentümer die Wirksamkeit 
    der durch die Teilungserklärung und die 
    Eintragung im Grundbuch begründeten 
    Sondernutzungsrechte der Wohnungen 37 und 53 
    aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts 
    Pasewalk in dem Anfechtungsverfahren des 
    Eigentümers Thalau in Zweifel gezogen wird. 
 
    Die LUAG hält in der Vereinbarung 
    ausdrücklich an ihrer Rechtsauffassung, dass 
    die Sondernutzungsrechte wirksam bestellt 
    wurden, fest. Die Vereinbarung ist nach der 
    Satzung der LUAG nicht zustimmungspflichtig. 
    Vorstand und Aufsichtsrat möchten jedoch 
    eine solche langfristige Vereinbarung nur in 
    Übereinstimmung mit den Aktionären 
    abschließen. 
11. *Verschiedenes* 
    Beschlüsse finden zu diesem 
    Tagesordnungspunkt nicht statt. 
 
*Hinweise:* 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre 
berechtigt, die den Kaufpreis der Aktie und die 
Verwaltungsabgabe gezahlt haben. 
 
Zusätzliche Anträge der Aktionäre können nur 
berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 14.04.2017 bei 
der Lagunenstadt AG eingegangen sind. 
 
Die Bilanz und der Lagebericht werden ab dem 30.03.2017 
in den Räumlichkeiten der LUAG zur Einsichtnahme durch 
die Aktionäre ausgelegt. 
 
Bitte reservieren Sie rechtzeitig Ihre Wohnung. 
 
Wir rechnen fest mit Ihrer Teilnahme. Sollte Ihnen die 
Teilnahme nicht möglich sein, bitten wir Sie, eine 
vertrauensvolle Person zu bevollmächtigen. 
 
Am Nachmittag nach der Hauptversammlung sind alle 
Aktionäre, die einen rechtswirksamen GBV mit der LUAG 
haben, zu Kaffee und Kuchen im Bistro oder Sommergarten 
(je nach Wetterlage) eingeladen. 
 
17373 Ueckermünde, 27. März 2017 
 
_Antje Kesten_ 
 
_Vorstand_ 
 
2017-03-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Lagunenstadt Ueckermünde AG 
             Zum Strand 2 
             17373 Ueckermünde 
             Deutschland 
Telefon:     +49 39771 53022 
Fax:         +49 39771 53021 
E-Mail:      info@lagunenstadt-ueckermuende.de 
Internet:    http://www.lagunenstadt-ueckermuende.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
560251 2017-03-30 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 30, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

© 2017 Dow Jones News
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