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DGAP-News: Lagunenstadt Ueckermünde AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Lagunenstadt Ueckermünde AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.04.2017 in Stettiner Straße 46 b, 17367 Eggesin,
be free Sportcenter mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-03-30 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Lagunenstadt Ueckermünde AG Ueckermünde HRB Nr. 5936
Einladung
Wir laden unsere Aktionäre zur
15. ordentlichen Hauptversammlung
am
_Sonntag, den 30.04.2017 um 10.00 Uhr_
ins be free Sportcenter, Stettiner Straße 46b,
17367 Eggesin ein.
*Tagesordnung:*
1. *Begrüßung und Feststellung der
Tagesordnung*
2. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses mit Lagebericht für das
Geschäftsjahr 01.01.2016-31.12.2016 sowie
Bericht des Aufsichtsrates*
3. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Ergebnisses des Geschäftsjahres 2016*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen
vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Ergebnis wird auf das Jahr 2017
übertragen.
4. *Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat über
die Ereignisse seit der
außerordentlichen Hauptversammlung vom
20.02.2016 und die weitere geschäftliche
Entwicklung*
Beschlüsse finden zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht statt.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes Ilona Hein vom 01.01.2016 bis zum
15.02.2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Vorstand Ilona Hein wird für das
Geschäftsjahr 2016 nicht entlastet.
6. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes Kathrin Kasel vom 01.01.2016 bis
zum 21.02.2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Vorstand Kathrin Kasel wird für das
Geschäftsjahr 2016 nicht entlastet.
7. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates bestehend aus den Herren Rudi
Grimm, André Klink und Dietmar Karl Otto
Schmidt für den Zeitraum
01.01.2016-20.02.2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsrat, bestehend aus den Herren
Grimm, Klink und Schmidt, wird für das
Geschäftsjahr 2016 nicht entlastet.
8. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes Frau Antje Kesten vom 21.02.2016
bis 31.12.2016*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Vorstand Antje Kesten wird für das
Geschäftsjahr 2016 entlastet.
9. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates bestehend aus Frau Elke
Reifarth, Frau Conny Bültmann und Herrn
Harald Weigmann für den Zeitraum
20.02.2016-31.12.2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsrat, bestehend aus Frau Elke
Reifarth, Herrn Harald Weigmann und Frau
Conny Bültmann, wird für das Geschäftsjahr
2016 entlastet.
10. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu der
Vereinbarung über die Nutzung der
Grundstücks- und Hafenflächen der WEG zum
Strand 2 in 17373 Ueckermünde*
Zwischen der WEG Zum Strand, der Marina
Lagunenstadt GmbH & Co. KG und der
Lagunenstadt Ueckermünde AG werden
Verhandlungen über eine Nutzungsvereinbarung
für die gemeinsame Nutzung der
Außenflächen der Lagunenstadt geführt.
Bisher liegt noch keine unterschriftsreife
Vereinbarung vor. Dieser TOP wird
vorsorglich aufgenommen, um eine Zustimmung
der Hauptversammlung zu ermöglichen, falls
die Vereinbarung bis zur Hauptversammlung
vorliegen sollte. Über diese
Vereinbarung wird die WEG gegebenenfalls
beschließen lassen.
Die Nutzungsvereinbarung soll eine faire
Verteilung der Betriebskosten für die
Vorhaltung von Gemeinschaftseigentum,
welches allen Feriengästen zur Nutzung
offensteht, z.B. Straßen und Wege mit
Beleuchtung, Kfz-Abstellplätze, den
Kinderspielplatz, Schachspiel und den
Bolzplatz und eine gemeinsame Nutzung dieser
Flächen regeln. Die Vereinbarung ist
sinnvoll, um Rechtssicherheit zu erhalten,
weil durch einige Eigentümer die Wirksamkeit
der durch die Teilungserklärung und die
Eintragung im Grundbuch begründeten
Sondernutzungsrechte der Wohnungen 37 und 53
aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts
Pasewalk in dem Anfechtungsverfahren des
Eigentümers Thalau in Zweifel gezogen wird.
Die LUAG hält in der Vereinbarung
ausdrücklich an ihrer Rechtsauffassung, dass
die Sondernutzungsrechte wirksam bestellt
wurden, fest. Die Vereinbarung ist nach der
Satzung der LUAG nicht zustimmungspflichtig.
Vorstand und Aufsichtsrat möchten jedoch
eine solche langfristige Vereinbarung nur in
Übereinstimmung mit den Aktionären
abschließen.
11. *Verschiedenes*
Beschlüsse finden zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht statt.
*Hinweise:*
Zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre
berechtigt, die den Kaufpreis der Aktie und die
Verwaltungsabgabe gezahlt haben.
Zusätzliche Anträge der Aktionäre können nur
berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 14.04.2017 bei
der Lagunenstadt AG eingegangen sind.
Die Bilanz und der Lagebericht werden ab dem 30.03.2017
in den Räumlichkeiten der LUAG zur Einsichtnahme durch
die Aktionäre ausgelegt.
Bitte reservieren Sie rechtzeitig Ihre Wohnung.
Wir rechnen fest mit Ihrer Teilnahme. Sollte Ihnen die
Teilnahme nicht möglich sein, bitten wir Sie, eine
vertrauensvolle Person zu bevollmächtigen.
Am Nachmittag nach der Hauptversammlung sind alle
Aktionäre, die einen rechtswirksamen GBV mit der LUAG
haben, zu Kaffee und Kuchen im Bistro oder Sommergarten
(je nach Wetterlage) eingeladen.
17373 Ueckermünde, 27. März 2017
_Antje Kesten_
_Vorstand_
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lagunenstadt Ueckermünde AG
Zum Strand 2
17373 Ueckermünde
Deutschland
Telefon: +49 39771 53022
Fax: +49 39771 53021
E-Mail: info@lagunenstadt-ueckermuende.de
Internet: http://www.lagunenstadt-ueckermuende.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
560251 2017-03-30
(END) Dow Jones Newswires
March 30, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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