Bielefeld (ots) - Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, einem süchtigen Menschen auf seinen eigenen Wunsch hin von seiner Droge - in diesem Fall das Glücksspiel - fernzuhalten. Geht in NRW aber nicht. Zumindest nicht in Spielhallen, in Spielbanken allerdings schon.
So unhaltbar die Gesetzeslage anmutet, so unverständlich erscheint der Rechtsstreit vor dem Landgericht Bielefeld. Denn es ist ja nicht so, dass die Espelkamper Gauselmann-Gruppe sich dem Spielerschutz entzieht. Im Gegenteil: Mit der Gesichtserkennung (Face-Check) will sie landesweit ein elektronisches System für Menschen einführen, die sich selbst vom Automatenspiel ausschließen lassen möchten. Das geschieht jedoch, anders als in anderen Bundesländern, auf freiwilliger Basis. Deshalb hat der Fachverband Glücksspielsucht geklagt. Zudem hält er die Face-Check-Kontrolle für »nicht ausgereift«.
Das Land muss jetzt für Klarheit sorgen, indem es wie andere Bundesländer eine verbindliche Gesetzesregelung für eine Selbstsperre in Spielhallen schafft - zum Schutz aller Spielsüchtigen. Nachbessern, bitte!
OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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Das Land muss jetzt für Klarheit sorgen, indem es wie andere Bundesländer eine verbindliche Gesetzesregelung für eine Selbstsperre in Spielhallen schafft - zum Schutz aller Spielsüchtigen. Nachbessern, bitte!
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