Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine Enthaftung der Marenave
DGAP-Ad-hoc: Marenave Schiffahrts AG / Schlagwort(e): Vereinbarung/Kapitalrestrukturierung Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine Enthaftung der Marenave 31.03.2017 / 23:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Marenave Schiffahrts AG (Marenave oder Gesellschaft) hat heute mit der Mehrzahl der die Marenave-Flotte finanzierenden Banken durch Abschluss einer Restrukturierungs- und Enthaftungsvereinbarung sowie einer Verzichts- und Verwertungsvereinbarung die maßgeblichen vertraglichen Grundlagen für eine vollständige Enthaftung der Gesellschaft von Finanzverbindlichkeiten geschaffen.
Die zwischen der Marenave, der Mehrzahl der finanzierenden Banken sowie den Einschiffsgesellschaften geschlossenen Vereinbarungen haben u.a. den Abverkauf der gesamten Marenave-Flotte zum Gegenstand. Die Vereinbarungen sehen vor, unter welchen Bedingungen die Marenave von sämtlichen die Schiffsfinanzierungsdarlehen besichernden Verbindlichkeiten enthaftet wird und ihr ein gewisser Betrag für die Finanzierung der Unternehmensfortführung verbleibt. Im Zuge der Veräußerung der Schiffe auf Einschiffsgesellschaftsebene sollen die Banken unter bestimmten Bedingungen auf die offenen Forderungen aus den Schiffsfinanzierungsdarlehen insoweit verzichten, als dies für die Ermöglichung einer solventen Liquidation der jeweiligen Einschiffsgesellschaft erforderlich ist.
Die Wirksamkeit der Vereinbarungen steht teilweise noch unter Vorbehalten und zwar unter anderem dem Vorbehalt des Ausscheidens einer nicht an den Vereinbarungen beteiligten finanzierenden Bank als Darlehensgeber. Die Vereinbarungen sehen zudem verschiedene Kündigungsrechte vor, unter anderem für den Fall der nicht fristgemäßen Erreichung bestimmter Meilensteine.
Die Enthaftung ist gemäß der bereits von der Marenave abgeschlossenen Investorenvereinbarung wiederum wesentliche Voraussetzung für den Einstieg der Investoren im Wege von Kapitalmaßnahmen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 20. Februar 2017), für den mit dem Abschluss der vorstehend genannten Vereinbarungen nun ein wesentlicher Grundstein gesetzt worden ist.
Der Vorstand
Kontakt: Bernd Raddatz, kaufmännischer Leiter Marenave Schiffahrts AG
31.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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