
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: XING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung XING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-07 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. XING AG Hamburg - WKN XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem *16. Mai 2017*, um 10:00 Uhr, im Millerntor-Stadion, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der XING AG zum 31. Dezember 2016 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB* Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2017 eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 16. Mai 2017 zugänglich sein und mündlich erläutert. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 16.941.928,17, der sich aus einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 16.470.452,45 und einem Betrag in Höhe von EUR 471.475,72 aus dem bestehenden Gewinnvortrag zusammensetzt, wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,97 je dividendenberechtigter Aktie: insgesamt EUR 16.692.691,95 - Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00 - Gewinnvortrag: EUR 249.236,22 Gesamt: EUR 16.692.691,95 Der Gesamtausschüttungsbetrag von EUR 16.692.691,95 unterteilt sich in einen Teilbetrag von EUR 7.699.995,95 zur Ausschüttung einer Regeldividende von EUR 1,37 je Aktie und einen Teilbetrag von EUR 8.992.696,00 zur Ausschüttung einer Sonderdividende von EUR 1,60 je Aktie. Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von insgesamt EUR 2,97 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen, wobei gem. § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat - gestützt auf eine entsprechende begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses - den Vorschlag zur Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlusses für das erste Geschäftsjahr der künftigen XING SE sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2017 (Ziffer 12 des Umwandlungsplans) unterbreitet: Dem Umwandlungsplan vom 27./28. März 2017 (UR-Nr. 440/2017 der Notarin Dr. Maximiliane Meyer-Rehfueß mit Amtssitz in Hamburg) über die Umwandlung der XING AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) wird zugestimmt; die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der XING SE wird genehmigt. Der Umwandlungsplan und die Satzung haben den folgenden Wortlaut: Umwandlungsplan der XING AG Vorbemerkungen: V.1 Die XING AG (_XING AG_ oder die _Gesellschaft_) ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in Hamburg, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98807 eingetragen. Ihre Geschäftsadresse lautet Dammtorstraße 30, 20354 Hamburg, Deutschland. Die XING AG betreibt unter anderem das führende soziale Netzwerk für berufliche Kontakte mit fast 11 Millionen Mitgliedern im deutschsprachigen Raum. Die XING AG ist seit dem Jahr 2006 börsennotiert und seit dem Jahr 2011 im TecDAX gelistet. Die XING AG hat u.a. Tochtergesellschaften in Spanien, Österreich und Luxemburg. V.2 Das Grundkapital der XING AG beträgt zum heutigen Datum EUR 5.620.435,00 und ist eingeteilt in ebenso viele Stückaktien (ohne Nennbetrag). Der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital der XING AG beträgt EUR 1,00. Gemäß Ziffer 6 Abs. 2 der Satzung der XING AG lauten die Aktien auf den Namen. V.3 Die XING AG soll gemäß Art. 2 Abs. 4 i.V.m. Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (_SE-VO_) in eine Europäische Gesellschaft (_Societas Europaea, SE_) umgewandelt werden. Bei dieser Umwandlung kommen darüber hinaus insbesondere das Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) vom 22. Dezember 2004 (_SEAG_) sowie das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 2004 (_SEBG_*)* zur Anwendung. V.4 Die Gesellschaft hat seit mehr als zwei Jahren eine Vielzahl von Tochtergesellschaften in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, unter anderem die kununu GmbH mit Sitz in Wien, Österreich und erfüllt somit die Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 4 SE-VO im Hinblick auf den internationalen Bezug. Die Tochtergesellschaft ist eingetragen beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 305241 i. Die XING AG wird ihren Sitz und ihre Hauptverwaltung weiterhin in Hamburg, Deutschland, beibehalten. V.5 Die Rechtsform der SE ist die einzige auf europäischem Recht gründende Rechtsform, die einer börsennotierten Gesellschaft mit Sitz in Deutschland zur Verfügung steht. Die europäische Wachstumsgeschichte und Identität der XING AG sollen durch die vorgeschlagene Umwandlung der Rechtsform von einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (_Societas Europaea,_ SE) abgebildet werden. Durch die Umwandlung signalisiert die XING AG darüber hinaus die grenzüberschreitende Offenheit ihres Geschäftsmodells, und die Umwandlung trägt der Bedeutung der europaweiten Geschäftsaktivitäten Rechnung. Der Vorstand der XING AG stellt, dies vorausgeschickt, den folgenden Umwandlungsplan auf: 1. *Firma und Sitz der XING SE* 1.1 Die Firma der SE lautet 'XING SE'. 1.2 Der Sitz der XING SE wird weiterhin Hamburg, Deutschland, sein; dort befindet sich auch ihre Hauptverwaltung. 2. *Beteiligungsverhältnisse* Das gesamte Grundkapital der XING AG in der zum Umwandlungszeitpunkt bestehenden Höhe (derzeit EUR 5.620.435,00) und in der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einteilung in auf den Inhaber lautende Stückaktien (derzeitige Stückzahl 5.620.435) wird zum Grundkapital der XING SE. Die Personen und Gesellschaften, die zum Umwandlungszeitpunkt Aktionäre der XING AG sind, werden durch die Umwandlung Aktionäre der XING SE, und zwar in demselben Umfang und mit derselben Anzahl an Stückaktien am Grundkapital der XING SE, wie sie unmittelbar zum Umwandlungszeitpunkt am Grundkapital der XING AG beteiligt sind. Der rechnerische Anteil jeder Stückaktie am Grundkapital (derzeit EUR 1,00) bleibt so erhalten, wie er unmittelbar vor dem Umwandlungszeitpunkt besteht. 3. *Sonderrechte* 3.1 Durch Hauptversammlungsbeschluss der XING AG vom 23. Mai 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2019 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (_Schuldverschreibungen_) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 07, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)
© 2017 Dow Jones News