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DGAP-HV: XING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: XING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
XING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in Hamburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-07 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
XING AG Hamburg - WKN XNG888 - 
- ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem *16. Mai 2017*, um 10:00 Uhr, im 
Millerntor-Stadion, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses der XING AG zum 31. Dezember 2016 sowie des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2017 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 16. 
   Mai 2017 zugänglich sein und mündlich erläutert. Es ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 
   173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 16.941.928,17, der sich aus einem 
   Jahresüberschuss in Höhe von EUR 16.470.452,45 und einem Betrag in Höhe von 
   EUR 471.475,72 aus dem bestehenden Gewinnvortrag zusammensetzt, wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,97 
     je dividendenberechtigter Aktie: insgesamt 
     EUR 16.692.691,95 
   - Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00 
   - Gewinnvortrag: EUR 249.236,22 
 
     Gesamt: EUR 16.692.691,95 
 
   Der Gesamtausschüttungsbetrag von EUR 16.692.691,95 unterteilt sich in einen 
   Teilbetrag von EUR 7.699.995,95 zur Ausschüttung einer Regeldividende von EUR 
   1,37 je Aktie und einen Teilbetrag von EUR 8.992.696,00 zur Ausschüttung 
   einer Sonderdividende von EUR 1,60 je Aktie. 
 
   Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird 
   der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von insgesamt EUR 2,97 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im 
   Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
   Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft 
   (SE)* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen, wobei 
   gem. § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat - gestützt auf eine 
   entsprechende begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses - den Vorschlag 
   zur Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlusses für das erste 
   Geschäftsjahr der künftigen XING SE sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2017 (Ziffer 12 des Umwandlungsplans) 
   unterbreitet: 
 
   Dem Umwandlungsplan vom 27./28. März 2017 (UR-Nr. 440/2017 der Notarin Dr. 
   Maximiliane Meyer-Rehfueß mit Amtssitz in Hamburg) über die Umwandlung 
   der XING AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) wird 
   zugestimmt; die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der XING SE 
   wird genehmigt. 
 
   Der Umwandlungsplan und die Satzung haben den folgenden Wortlaut: 
Umwandlungsplan der XING AG Vorbemerkungen: 
V.1 Die XING AG (_XING AG_ oder die 
    _Gesellschaft_) ist eine Aktiengesellschaft 
    deutschen Rechts mit Sitz und 
    Hauptverwaltung in Hamburg, Deutschland. Sie 
    ist im Handelsregister des Amtsgerichts 
    Hamburg unter HRB 98807 eingetragen. Ihre 
    Geschäftsadresse lautet Dammtorstraße 
    30, 20354 Hamburg, Deutschland. Die XING AG 
    betreibt unter anderem das führende soziale 
    Netzwerk für berufliche Kontakte mit fast 11 
    Millionen Mitgliedern im deutschsprachigen 
    Raum. Die XING AG ist seit dem Jahr 2006 
    börsennotiert und seit dem Jahr 2011 im 
    TecDAX gelistet. Die XING AG hat u.a. 
    Tochtergesellschaften in Spanien, 
    Österreich und Luxemburg. 
V.2 Das Grundkapital der XING AG beträgt zum 
    heutigen Datum EUR 5.620.435,00 und ist 
    eingeteilt in ebenso viele Stückaktien (ohne 
    Nennbetrag). Der anteilige Betrag je Aktie 
    am Grundkapital der XING AG beträgt EUR 
    1,00. Gemäß Ziffer 6 Abs. 2 der Satzung 
    der XING AG lauten die Aktien auf den Namen. 
V.3 Die XING AG soll gemäß Art. 2 Abs. 4 
    i.V.m. Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 
    2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
    das Statut der Europäischen Gesellschaft 
    (SE) (_SE-VO_) in eine Europäische 
    Gesellschaft (_Societas Europaea, SE_) 
    umgewandelt werden. Bei dieser Umwandlung 
    kommen darüber hinaus insbesondere das 
    Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) 
    Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
    über das Statut der Europäischen 
    Gesellschaft (SE) vom 22. Dezember 2004 
    (_SEAG_) sowie das Gesetz über die 
    Beteiligung der Arbeitnehmer in einer 
    Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 
    2004 (_SEBG_*)* zur Anwendung. 
V.4 Die Gesellschaft hat seit mehr als zwei 
    Jahren eine Vielzahl von 
    Tochtergesellschaften in Mitgliedsstaaten 
    der Europäischen Union, unter anderem die 
    kununu GmbH mit Sitz in Wien, 
    Österreich und erfüllt somit die 
    Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 4 SE-VO im 
    Hinblick auf den internationalen Bezug. Die 
    Tochtergesellschaft ist eingetragen beim 
    Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 
    305241 i. Die XING AG wird ihren Sitz und 
    ihre Hauptverwaltung weiterhin in Hamburg, 
    Deutschland, beibehalten. 
V.5 Die Rechtsform der SE ist die einzige auf 
    europäischem Recht gründende Rechtsform, die 
    einer börsennotierten Gesellschaft mit Sitz 
    in Deutschland zur Verfügung steht. Die 
    europäische Wachstumsgeschichte und 
    Identität der XING AG sollen durch die 
    vorgeschlagene Umwandlung der Rechtsform von 
    einer Aktiengesellschaft in eine Europäische 
    Gesellschaft (_Societas Europaea,_ SE) 
    abgebildet werden. Durch die Umwandlung 
    signalisiert die XING AG darüber hinaus die 
    grenzüberschreitende Offenheit ihres 
    Geschäftsmodells, und die Umwandlung trägt 
    der Bedeutung der europaweiten 
    Geschäftsaktivitäten Rechnung. 
 
    Der Vorstand der XING AG stellt, dies 
    vorausgeschickt, den folgenden 
    Umwandlungsplan auf: 
1. *Firma und Sitz der XING SE* 
1.1 Die Firma der SE lautet 'XING SE'. 
1.2 Der Sitz der XING SE wird weiterhin Hamburg, 
    Deutschland, sein; dort befindet sich auch 
    ihre Hauptverwaltung. 
2. *Beteiligungsverhältnisse* 
 
   Das gesamte Grundkapital der XING AG in der 
   zum Umwandlungszeitpunkt bestehenden Höhe 
   (derzeit EUR 5.620.435,00) und in der zu 
   diesem Zeitpunkt bestehenden Einteilung in 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien 
   (derzeitige Stückzahl 5.620.435) wird zum 
   Grundkapital der XING SE. Die Personen und 
   Gesellschaften, die zum Umwandlungszeitpunkt 
   Aktionäre der XING AG sind, werden durch die 
   Umwandlung Aktionäre der XING SE, und zwar in 
   demselben Umfang und mit derselben Anzahl an 
   Stückaktien am Grundkapital der XING SE, wie 
   sie unmittelbar zum Umwandlungszeitpunkt am 
   Grundkapital der XING AG beteiligt sind. Der 
   rechnerische Anteil jeder Stückaktie am 
   Grundkapital (derzeit EUR 1,00) bleibt so 
   erhalten, wie er unmittelbar vor dem 
   Umwandlungszeitpunkt besteht. 
3. *Sonderrechte* 
3.1 Durch Hauptversammlungsbeschluss der XING AG 
    vom 23. Mai 2014 wurde der Vorstand 
    ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
    bis zum 22. Mai 2019 (einschließlich) 
    einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder 
    auf den Namen lautende Wandel- und/oder 
    Optionsschuldverschreibungen 
    (_Schuldverschreibungen_) im 
    Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
    200.000.000,00 mit oder ohne 
    Laufzeitbegrenzung zu begeben und den 

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April 07, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)

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