Bremen (ots) - Ein Parlament ist keine Rummelbude. Besuche im Landtag durch Schüler- und Erwachsenengruppen sind keine Butterfahrten, sondern dienen der politischen Information aus erster Hand. Wer bunte Luftballons, Gummibärchen oder bedruckte T-Shirts erwartet, ist hier fehl am Platz. Insoweit ist es verständlich, dass Niedersachsens Parlamentspräsident Bernd Busemann ein strenges Auge auf möglichen Missbrauch geworfen hat. Es ist völlig richtig, dass Abgeordnete ihre Besuchergruppen nicht mit Wahlnippes jeglicher Art eindecken sollen und dürfen. Aber dabei auch gleich das Verteilen des Grundgesetzes zum Tabu zu erklären, schießt über das Ziel hinaus. Eine Textversion der deutschen Verfassung - natürlich in neutraler Form - ist beileibe keine unzulässige Parteienreklame, sondern beste Werbung für Grundrechte und Gewaltenteilung. In Zeiten, in denen weltweit und auch hierzulande antidemokratische Tendenzen wachsen, sollte man doch über jeden neuen Leser des Grundgesetzes mehr als froh sein. Menschenwürde, persönliche Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und all die anderen wichtigen Werte der Verfassung kann man nicht oft genug weiterverteilen und weiterverbreiten. Auch und gerade über Abgeordnete.
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