Bielefeld (ots) - In 141 von 198 Staaten ist die Todesstrafe gesetzlich oder zumindest in der Praxis abgeschafft. Und das mit Grund: Man kann Menschen nicht lehren, niemanden zu töten, indem man tötet. Jede Hinrichtung ist Folter grausamster Art - und deshalb ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Diese hat auch die Türkei unterzeichnet. Dass Recep Tayyip Erdogan sich darum aber nicht schert und für die Durchsetzung seines unbeschränkten Machtanspruchs auch den Ausschluss der Türkei aus dem Europarat riskiert, überrascht in Deutschland keinen mehr. Sollte er allerdings beabsichtigen, die hier lebenden Türken bei dem menschenverachtenden Referendum abstimmen zu lassen, ist es Zeit für ein klares Nein. Einen Rechtsanspruch haben Erdogan oder hier lebende Türken nicht, einen moralischen schon gar nicht.
Angeklagte, denen die Todesstrafe droht, werden von Deutschland nirgendwohin ausgeliefert. Hiesige Pharmakonzerne exportieren keine Todespillen mehr in die USA. Jedes andere Votum als ein klares Nein zum Vorhaben Erdogans wäre ein Skandal.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
Diese hat auch die Türkei unterzeichnet. Dass Recep Tayyip Erdogan sich darum aber nicht schert und für die Durchsetzung seines unbeschränkten Machtanspruchs auch den Ausschluss der Türkei aus dem Europarat riskiert, überrascht in Deutschland keinen mehr. Sollte er allerdings beabsichtigen, die hier lebenden Türken bei dem menschenverachtenden Referendum abstimmen zu lassen, ist es Zeit für ein klares Nein. Einen Rechtsanspruch haben Erdogan oder hier lebende Türken nicht, einen moralischen schon gar nicht.
Angeklagte, denen die Todesstrafe droht, werden von Deutschland nirgendwohin ausgeliefert. Hiesige Pharmakonzerne exportieren keine Todespillen mehr in die USA. Jedes andere Votum als ein klares Nein zum Vorhaben Erdogans wäre ein Skandal.
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