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DGAP-News: Kontron AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Kontron AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2017 in Bobingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-10 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. KONTRON AG Augsburg - ISIN DE0006053952/WKN: 605395 - - ISIN DE000A2E4R53/WKN: A2E4R5 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2017 am 19. Juni 2017, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) in die Singoldhalle Bobingen, Willi-Ohlendorf-Weg 1, 86399 Bobingen ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016* Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kontron.de/hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 in seiner Sitzung am 05. April 2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung bedarf es mithin nicht, weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 2.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen: a) Herrn Hannes Niederhauser, b) Herrn Dr. Thomas Riegler, c) Herrn Sten Daugaard, d) Herrn Michael Boy. 2.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen: a) Herrn Rolf Schwirz, b) Herrn Andreas Plikat. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die im Deutschen Corporate Governance Kodex, Ziffer 7.2.1, vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, wird grundsätzlich gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 der Satzung ein Nachfolger für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt, soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus Herrn Richard Neuwirth (Vorsitzender), Herrn Dr. Dieter Düsedau (stellvertretender Vorsitzender), Frau Dr. Valerie Barth, Herrn Michael Jeske und Herrn Michael Roider. Die Amtszeit von Herrn Dr. Dieter Düsedau endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Am 25. Juli 2016 hat Herr Sten Daugaard sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 26. Oktober 2016 wurde Frau Dr. Valerie Barth gerichtlich in den Aufsichtsrat der Kontron AG bestellt. Die Amtszeit von Frau Dr. Valerie Barth endet laut Beschluss des Amtsgerichts Augsburg mit Ablauf der nächsten, das heißt mit der ordentlichen Hauptversammlung 2017 der Gesellschaft. Am 11. November 2016 haben Herr Rainer Erlat, Herr Martin Bertinchamp und Herr Harald Joachim Joos ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2016 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 2. Dezember 2016 wurden die Herren Richard Neuwirth, Michael Jeske und Michael Roider gerichtlich jeweils als Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt, wobei Herr Neuwirth das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden übernahm. Die Amtszeit dieser Herren endet jeweils laut Beschluss des Amtsgerichts Augsburg mit Ablauf der nächsten, das heißt mit der ordentlichen Hauptversammlung 2017 der Gesellschaft. Ferner hat Herr Dr. Harald Schrimpf sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 5. Dezember 2016 niedergelegt. Da somit die Ämter von insgesamt vier Mitgliedern des Aufsichtsrats mit Ablauf dieser Hauptversammlung enden und eine bereits vakante Position neu zu besetzen ist, sind neue Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. Juni 2017 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, jeweils als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: a) *Herrn Richard Neuwirth, Finanzvorstand der S&T AG (Linz/Österreich), wohnhaft in Wien (Österreich)* _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_ (i) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Keine (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Keine Herr Neuwirth verfügt neben seiner persönlichen Eignung über vertiefte Kenntnisse in den für eine börsennotierte Gesellschaft relevanten Gebieten des Rechnungslegungswesens gemäß § 100 Abs. 5 AktG und in Finanzangelegenheiten. Ferner ist Herr Neuwirth mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft geschäftlich tätig ist, aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedenen Positionen bei der S&T Gruppe, die ein ähnliches Geschäft wie die Kontron AG betreibt, vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG). Herr Neuwirth hat signalisiert, im Falle seiner Wahl auch erneut bereit zu sein, das Amt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu übernehmen. Damit erfüllt Herr Neuwirth auch die Anforderungen gemäß Ziffer 5.3.2 Satz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex. _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:_ Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex legt der Aufsichtsrat offen, dass Herr Neuwirth Finanzvorstand der S&T AG (Linz/Österreich) ist. Die S&T AG (Linz/Österreich) hält mittelbar über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft S&T Deutschland Holding AG (Ismaning) ca. 36,3 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der KONTRON AG. Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei Herrn Neuwirth darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur KONTRON AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der KONTRON AG oder einem wesentlich an der KONTRON AG beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, Herrn Richard Neuwirth (erneut) im Falle seiner Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. b) *Frau Dr. Valerie Barth, Rechtsanwältin Kanzlei Dr. Valerie Barth, wohnhaft in München* _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_ (i) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Diebold Nixdorf AG, Paderborn/Deutschland
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May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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