Düsseldorf (ots) - Ohne Auto zu sein, ist für viele unvorstellbar. Selbstbestimmte Mobilität gehört für die meisten Bürger zum hohen Gut persönlicher Freiheit. Wer seinen Führerschein abgeben muss, fühlt sich geächtet. Die Richter wissen das und nutzen den Führerscheinentzug bislang bei Verkehrsdelikten. Nun sollen auch Einbrecher den Führerschein verlieren. Die Strafrechtler, die diese Empfehlung ausgesprochen haben, sind überzeugt: Fahrverbote schrecken mehr als Haftstrafen, die oft genug zur Bewährung ausgesetzt werden. Rechtlich begründen lässt sich der Führerscheinentzug auch, schließlich geht kaum ein Einbrecher zu Fuß zum Tatort. Damit ist das Auto so etwas wie ein Tatwerkzeug. Die Opfer von Einbrüchen würde es sicher freuen, kämen solch "wirksame Strafen" zum Tragen. Die Entscheidung liegt nun beim Gesetzgeber. Die Richter, oft gescholten wegen zu milder Urteile, haben eine gute Empfehlung ausgesprochen. Eine Grundvoraussetzung aber fehlt zur Wirksamkeit: Die Aufklärungsquote bei Einbrüchen muss deutlich besser werden. Nur gefasste Täter können bestraft werden.
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