Frankfurt (ots) - Ob Soft Brexit, Hard Brexit oder gar Cliff Edge Brexit - auch wenn der Gang der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien über die Austrittsmodalitäten offen ist, eins zeigt sich: Die EU und die Europäische Zentralbank haben die Gelegenheit beim Schopf gepackt. Der Vorschlag der EU-Kommission, Clearinghäuser aus Drittstaaten künftig in zwei Gruppen einzuteilen - in systemrelevante und andere -, dient dazu, europäischen Institutionen zu mehr Kontrolle über Finanztransaktionen auf Euro-Basis zu verhelfen. Unwahrscheinlich, dass sich an dieser Position seitens der EU noch etwas grundsätzlich ändern wird.
Worum geht es? Nicht systemrelevante Clearinghäuser außerhalb der EU sollen weiter unter dem Äquivalenz-Rahmenwerk der Derivateverordnung Emir arbeiten können. Als systemrelevant eingestufte Adressen wie etwa das zur Londoner Börse gehörende Clearinghaus LCH.Clearnet müssen sich aber den Vorgaben der EZB und der Europäischen Finanzmarktaufsicht (ESMA) unterwerfen. Ein systemrelevanter Anbieter in einem Drittland muss dann die gleichen Auflagen erfüllen wie die Clearinghäuser in der EU 27.
Die Kommission ist aber bereit, noch einen Schritt weiter zu gehen. Wenn ESMA und EZB zu dem Schluss kommen, ein systemrelevantes Clearinghaus sei dermaßen wichtig, dass diese Vorgaben nicht genügen, kann die Kommission diese Anbieter zwingen, auf Euro lautende Kontrakte nur in einem EU 27-Land zu verrechnen.
Einmal abgesehen davon, dass die EU damit ihre eigene Regulierung wieder relativiert: Schon die Möglichkeit einer solchen Anordnung wird zu Verlagerungen von Clearingvolumen in Euro-Zinsderivaten führen. Dies spielt auch der Deutschen Börse in die Hände, die bisher in diesem Markt auf kleiner Flamme köchelt. Der Kreis der Marktteilnehmer wird sich auch jetzt schon regulatorisch bedingt zudem weiter vergrößern und sein Nominalvolumen deutlich steigen. In Eschborn könnte sich daraus ein substanzieller Liquiditätspool entwickeln. Weil sich dann auch besser Synergien aus Anleihen- und Repo-Geschäften heben lassen, können sich Eurex-Teilnehmer die Hände reiben.
Bereits wird auf das Modell Japan verwiesen. Der japanische Regulator hat japanische Adressen dazu gezwungen, ihre Yen-Swaps nur über den japanischen zentralen Kontrahenten JSCC zu verrechnen. Die Volumina sind stark gestiegen. Zu Euphorie gibt es aber in der EU keinen Grund: Dem Markt entstehen durch eine Verlagerung Mehrkosten, was niemand bestreitet. Und anders als der japanische dürfte der europäische Clearingmarkt vorerst fragmentiert bleiben.
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Worum geht es? Nicht systemrelevante Clearinghäuser außerhalb der EU sollen weiter unter dem Äquivalenz-Rahmenwerk der Derivateverordnung Emir arbeiten können. Als systemrelevant eingestufte Adressen wie etwa das zur Londoner Börse gehörende Clearinghaus LCH.Clearnet müssen sich aber den Vorgaben der EZB und der Europäischen Finanzmarktaufsicht (ESMA) unterwerfen. Ein systemrelevanter Anbieter in einem Drittland muss dann die gleichen Auflagen erfüllen wie die Clearinghäuser in der EU 27.
Die Kommission ist aber bereit, noch einen Schritt weiter zu gehen. Wenn ESMA und EZB zu dem Schluss kommen, ein systemrelevantes Clearinghaus sei dermaßen wichtig, dass diese Vorgaben nicht genügen, kann die Kommission diese Anbieter zwingen, auf Euro lautende Kontrakte nur in einem EU 27-Land zu verrechnen.
Einmal abgesehen davon, dass die EU damit ihre eigene Regulierung wieder relativiert: Schon die Möglichkeit einer solchen Anordnung wird zu Verlagerungen von Clearingvolumen in Euro-Zinsderivaten führen. Dies spielt auch der Deutschen Börse in die Hände, die bisher in diesem Markt auf kleiner Flamme köchelt. Der Kreis der Marktteilnehmer wird sich auch jetzt schon regulatorisch bedingt zudem weiter vergrößern und sein Nominalvolumen deutlich steigen. In Eschborn könnte sich daraus ein substanzieller Liquiditätspool entwickeln. Weil sich dann auch besser Synergien aus Anleihen- und Repo-Geschäften heben lassen, können sich Eurex-Teilnehmer die Hände reiben.
Bereits wird auf das Modell Japan verwiesen. Der japanische Regulator hat japanische Adressen dazu gezwungen, ihre Yen-Swaps nur über den japanischen zentralen Kontrahenten JSCC zu verrechnen. Die Volumina sind stark gestiegen. Zu Euphorie gibt es aber in der EU keinen Grund: Dem Markt entstehen durch eine Verlagerung Mehrkosten, was niemand bestreitet. Und anders als der japanische dürfte der europäische Clearingmarkt vorerst fragmentiert bleiben.
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