MÜNCHEN (dpa-AFX) - Teuer für Bauherren, erfreulich für Badegäste: Eine geplante Mantelverordnung des Bundes für die Entsorgung von Bauabfällen wird nach Einschätzung der Baubranche die Baukosten in Deutschland in die Höhe treiben - und als Nebeneffekt die Zahl der Baggerseen steigen lassen.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des deutschen Baugewerbes und der Bundesverband Baustoffe warnen, dass künftig bis zu 50 Millionen Tonnen Bodenaushub und Bauschutt zusätzlich pro Jahr auf Deponien entsorgt werden müssen."Wir steuern auf einen Deponienotstand zu", sagt Berthold Schäfer, Geschäftsführer Technik des Baustoffverbands.
Das Bauministerium hält das für Schwarzmalerei: "Wir rechnen bundesweit mit sieben bis zehn Millionen Tonnen Bodenmaterial, das zusätzlich deponiert werden müsste - sofern sich keine alternativen Entsorgungswege ergeben", kontert ein Ministeriumssprecher.
Doch die Baubranche rebelliert: "Die Mantelverordnung sollte unseres Erachtens neu konzipiert werden", sagt Heiko Stiepelmann, Vizegeschäftsführer des Hauptverbands der Bauindustrie. Soll heißen: Die Branche sähe die aktuelle Version gern in den Papierkorb befördert und wünscht sich eine komplette Neufassung.
Der Anlass des Streits: Bei fast jedem Bauprojekt wird zuerst ein großes Loch gegraben. Beim Bau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses fallen nach Daten des Baugewerbes durchschnittlich 900 Tonnen an, deren Entsorgung mit etwa 25 000 Euro zu Buche schlägt.
Wenn die Verordnung kommt, würden diese Kosten stark steigen, warnen Branchenvertreter unisono. Denn Bodenaushub und Bauschutt sollen künftig bundesweit einheitlich und möglichst lückenlos auf Schadstoffe analysiert werden. Die bisherige "Technische Regel Boden" wurde in mehreren Bundesländern nicht oder nur teilweise umgesetzt.
Die bisher häufig praktizierte Lösung für die Entsorgung von Bodenaushub: Mit dem Material aus neuen Löchern werden alte erfüllt, darunter viele ehemalige Kies- und Sandgruben. Allerdings wurde über Jahrzehnte nicht genau analysiert, ob auch chemisch belastete Stoffe in die Gruben wanderten. Künftig soll im Grundsatz nur gänzlich unbelastetes Material noch verfüllt werden dürfen. Die Braubranche hält die geplanten Regeln für stark überzogen. Das Bundesministerium dagegen verweist auf zahlreiche Sonder- und Ausnahmeregelungen.
Die Mantelverordnung soll im September den Bundesrat passieren, in Kraft treten würde diese dann im Laufe des nächsten Jahres. Sollten die Befürchtungen der Baubranche eintreten, werden viele alte Gruben nicht mehr verfüllt werden können. Was unter dem Grundwasserspiegel liegt, bliebe als Baggersee erhalten.
Deren Zahl steigt ohnehin seit Jahrzehnten stetig: Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes hat sich die Wasserfläche in Deutschland seit 1993 um 760 Quadratkilometer auf gut 8550 Quadratkilometer erhöht.
Insgesamt werden alljährlich nach Angaben der Branche in Deutschland über 200 Millionen Tonnen Bauabfälle produziert. Abgesehen von Bodenaushub fallen große Mengen Bauschutt an, ein erheblicher Teil davon wird aufbereitet und wieder als Baustoff verwendet. "Wir haben über 60 Millionen Tonnen Recycling-Baustoffe im Jahr", sagt Stiepelmann. "Wir laufen Gefahr, dass die hohen Recycling-Quoten auf Dauer zusammenbrechen."
Die Furcht vor der Mantelverordnung hat sogar bayerische Gärtner erfasst. Denn auch beim Bau eines Goldfischteichs oder einer neuen Gartenmauer wird Boden ausgehoben. Aushub, Beprobung, Zwischenlagerung und Entsorgung von Böden machten bei kleinen Gartenbauprojekten inzwischen bis zu 20 Prozent der Baukosten aus, klagte kürzlich Wolfgang Endlich, Präsidiumsmitglied beim Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern. Die Gärtner fordern Ausnahmen für kleine Mengen.
Aufgeschreckt ist inzwischen auch die Kommunalpolitik. "Bauen muss auch in Zukunft bezahlbar bleiben", fordert der bayerische Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU), der im nächsten Jahr an die Spitze des Deutschen Städte- und Gemeindebunds rücken wird. Brandl fordert ein "gesundes Maß zwischen Umweltschutz einerseits und dem Recht auf Bauen zu erträglichen Preisen"./cho/DP/she
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