Düsseldorf (ots) - Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die NRW-Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestern. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung, und ein überfälliges obendrein - ein grundsätzliches ist es aber nicht. Die Polizei sollte es gleichwohl zum Anlass nehmen, um die starren Mindestgrößen für den Zugang zur Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen aufzuheben beziehungsweise zu lockern. Es ist nicht länger vermittelbar, dass in NRW männliche Polizei-Bewerber mindestens 1,68 Meter und Frauen 1,63 Meter groß sein müssen. Wo hingegen in fast allen anderen Bundesländern Frauen und Männer bei der Polizei deutlich kleiner sein dürfen als in NRW. Wichtiger als die Größe ist die körperliche Fitness und die tiefe Überzeugung, Polizist werden zu wollen, um der Allgemeinheit zu dienen. Ein Land wie NRW kann es sich nicht länger leisten, junge engagierte Bewerber nicht zu nehmen, weil ihnen der ein oder andere Zentimeter fehlt. Auf die Größe darf es nicht ankommen - zumindest bei der Polizei.
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