Düsseldorf (ots) - Aus alten Krimis kennt man noch die Polizeibeamten, die im Kastenwagen vor dem Haus des Verdächtigen parken und dessen Telefon abhören. Heute kämen die Ermittler damit nicht mehr weit. Längst wird auch per Whatsapp & Co. kommuniziert. Klar, dass Ermittler da mitlesen wollen. Und natürlich gibt es begründbare Fälle, in denen sie nach einem richterlichen Beschluss auch solche Kanäle überwachen können müssen - etwa bei Terrorgefahr oder Kinderpornografie. Insofern ist es gut, dass der Gesetzgeber inzwischen reagiert. Ein Grundsatz darf dabei nicht vergessen werden: Nicht alles, was technisch möglich ist, sollte auch möglich sein. Gerne mäkelt man im Westen über Konzerne wie Apple, wenn sie aus Geschäftsinteresse mal wieder vor dem chinesischen Überwachungsstaat einknicken und sich dessen Regeln beugen. Gerne vergisst man, dass auch westliche Behörden immer mehr die Daumenschrauben anlegen. Von Verhältnissen wie in China sind wir zwar weit entfernt, aber eine gute Entwicklung ist das nicht. Die Überwachungswut muss Grenzen haben.
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