Düsseldorf (ots) - von Kirsten Bialdiga
Die Privatschulfreiheit ist in Deutschland in der Verfassung verankert. Dahinter steht der Gedanke, dass der Staat nicht allein über das Schulwesen bestimmen soll. Eine möglichst große Vielfalt an Erziehungszielen und Bildungsideen soll es stattdessen geben. Des Risikos waren sich die Verfasser des Grundgesetzes dabei offenbar bewusst: dass ein paralleles, elitäres Schulsystem entstehen könnte. Eines, das Kindern aus wohlhabenden Elternhäusern vorbehalten ist. Aus diesem Grund schreibt das Grundgesetz vor, dass private Schulen nur dann zu genehmigen sind, wenn sie eine solche Abschottung nicht fördern. Wenn Akademikerkinder aber heute schon viermal häufiger Privatschulen besuchen als Arbeiterkinder, dann spricht viel dafür, dass die soziale Abschottung längst Realität ist. Ob dafür die Höhe des Schulgeldes, die Aufnahmepraxis an diesen Schulen oder schlicht unterschiedlich ausgeprägtes Interesse der Eltern an der Bildung ihrer Kinder verantwortlich ist, ist dabei genau zu analysieren. Aufgabe der Länder ist es in jedem Fall, dafür zu sorgen, dass sich die soziale Spaltung unter den Schülern nicht vertieft. Wer gleiche Bildungschancen propagiert, darf die Privatschulen nicht vergessen.
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