Bielefeld (ots) - Der CDU-Politiker Jens Spahn hat privates Geld in ein Startup-Unternehmen investiert und dafür sogar Staatshilfen kassiert. Darf er das? Rein rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Das Bundesfinanzministerium bewertet das Engagement als »juristisch zulässig«. Doch heißt legal automatisch auch akzeptabel? Nein! Spahn muss sich zwischen seinem politischen Amt und seinem privatwirtschaftlichen Engagement entscheiden, wie es viele seiner Kritiker fordern. »Ein Finanzstaatssekretär sollte privat die Finger von der Finanzwirtschaft lassen«, meint zum Beispiel SPD-Generalsekretär Hubertus Heil. Spahn will seine Anteile nun zwar wieder verkaufen, ist sich jedoch keiner Schuld bewusst: »Als Politiker, der viel mit Startup-Unternehmen zu tun hat, kann es nicht schaden, auch mal in Wagniskapital zu investieren - mit allen Risiken«, sagte er. Aber warum? Welchen politischen Erkenntnisgewinn verspricht er sich davon? Wenn er den Interessenskonflikt nicht erkennt, ist das instinktlos. Als Politiker sollte er sich unbeeinflusst von privaten Interessen seinem Amt widmen können.
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