Düsseldorf (ots) - Nicht erst, seit islamistische Terroristen den Flugverkehr bedrohen, hat die Sicherheit der Passagiere höchste Priorität. Diese Sicherheit muss die Bundespolizei durchsetzen. Es ist eine hoheitliche Aufgabe. Da Sicherheitskontrollen an Flughäfen keine direkte polizeiliche Ausbildung erfordern, kann die Bundespolizei sie an private Dienste weitergeben. Sie muss aber sicherstellen, dass diese Dienstleister ihre Aufgabe erfüllen können. Gegenüber dem Bürger und Flugpassagier ist die Bundespolizei in der Verantwortung. Wenn die Abfertigung nicht funktioniert, muss sie handeln. Die Sicherheitsfirma Kötter hat offenbar Schwierigkeiten, ihre vertraglich zugesagten Leistungen am Flughafen Düsseldorf einzuhalten. So stellt es der für die Bundespolizei zuständige Innenminister Thomas de Maizière dar. Wenn das stimmt, muss sie liefern und ihr Angebot schnellstens verbessern. Aber in der Verantwortung bleibt die Bundespolizei. Sie muss sich fragen lassen, ob sie mit dem gewählten Subunternehmer den richtigen Partner hat. Dabei ist erwägenswert, ob man die Kontrollen in eigene Regie nimmt. Oder sich einen besseren Partner sucht, wenn der einmal ausgewählte nicht kann.
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