Hagen (ots) - Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden. Das steht im Grundgesetz. Punkt! Deshalb konnte das Bundesverfassungsgericht gar nicht anders urteilen, als intersexuellen Menschen das Recht auf ein drittes Geschlecht zu gewähren. Alles andere wäre diskriminierend und ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte. Allen, die jetzt das Ende des Abendlandes wieder ein Stück näher gekommen sehen und empört die Fragen ausrufen: Wo leben wir eigentlich? Und haben wir keine anderen Probleme?, sei gesagt: Die Karlsruher Entscheidung hilft den Betroffenen, die für die genetische Konstellation ihres Körpers nicht verantwortlich sind, und schadet niemandem. Für die meisten mag es belanglos sein, ob im Geburtenregister und auf anderen Schriftstücken "männlich", "weiblich" oder "inter/divers" anzukreuzen ist, für intersexuelle Menschen ist es wichtig. Ihre Gefühle und ihre Rechte gilt es zu respektieren. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß die Zahl der Betroffenen ist. Sie dürfen keinem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt werden. Wo leben wir eigentlich? In einem Staat, der die verfassungsgemäßen Rechte seiner Einwohner achtet - auch wenn sie nicht dem Bild des vermeintlich "Normalen" entsprechen. Darauf können wir stolz sein.
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