WOLFSBURG (dpa-AFX) - Ermittler von Staatsanwaltschaft und
Finanzbehörden haben am Dienstag die Büros von Vorstandsmitgliedern
des Autoherstellers VW
VW hatte bisher betont, die Bezahlung des Betriebsratschefs habe den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entsprochen. Aus dem Betriebsrat hieß es früheren Angaben zufolge, Regelungen bei VW und Vergütung seien rechtskonform./kf/DP/he
ISIN DE0007664039
AXC0310 2017-11-14/23:38