Bielefeld (ots) - Zum zweiten Mal hat das NRW-Verfassungsgericht eine Sperrklausel für Kommunalparlamente für verfassungswidrig erklärt - 1999 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde und jetzt die deutlich moderatere 2,5-Prozent-Sperrklausel, die sogar in der NRW-Verfassung verankert wurde. Die neue Verfassungsklausel wird der Landtag jetzt wieder streichen müssen. Dabei kann er überlegen, ob er es wenigstens bei einer Sperrklausel für die 2020 erstmals stattfindende Direktwahl einer Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr belässt. In diesem Fall wäre sie nämlich, weil die Verbandsversammlung Ruhr nach Meinung des Verfassungsgerichts gar keine richtige Volksvertretung ist (!), zulässig. Fakt ist, dass die Stadt- und Gemeinderäte sowie die Kreistage seit der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde 1999 parteipolitisch immer weiter zersplittert sind. Im Ruhrgebiet gibt es Städte mit bis zu 13 Fraktionen, Gruppen und Einzelkämpfern im Rat. Aber auch in OWL gibt es eine solche Zersplitterung. So sitzen im Mindener Stadtrat zehn Fraktionen, Gruppen oder Einzelkämpfer. Immer mehr ehrenamtliche Kommunalpolitiker klagen über stundenlange Sitzungen, über eine schwierige Mehrheitsfindung und die Blockierung der Gremien durch immer mehr und auch nicht besonders sinnreiche Anfragen. Es war denn auch der Druck aus den Kommunalparlamenten, der die Landtagsfraktionen im vergangenen Jahr handeln ließ. Mit der 2,5-Prozent-Sperrklausel wollten sie vor allem die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker schützen, verprellten damit aber auch gleichzeitig die zunehmende Zahl der Mandatsträger von den kleinen bis kleinsten Gruppen und Parteien. Immerhin sorgten die Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen dafür, dass die Einführung der neuen Sperrklausel so früh beschlossen wurde, dass die zu erwartende rechtliche Überprüfung lange vor der nächsten Kommunalwahl 2020 abgeschlossen ist. Wenigsten das ist ihnen gelungen. Ansonsten sind sie mit dem Versuch, der Zersplitterung durch eine Sperrklausel Herr zu werden, auf dem Bauch gelandet. Und zwar so deutlich, dass sich so schnell keiner mehr im Landtag an eine Sperrklausel für Kommunalwahlen heranwagen wird. Für die meisten Kommunalpolitiker, die so etwas wie das Rückgrat der Demokratie in NRW darstellen, ist das keine gute Nachricht. Die Kommunaldemokratie bleibt also anstrengend und wird wohl auch noch anstrengender werden. Denn die Zersplitterung der politischen Kräfte auf Kommunalebene geht weiter.
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