Bielefeld (ots) - Zwei Jahre auf Bewährungfür Anton Schlecker. »Nur« zwei Jahre und »nur« auf Bewährung, möchte man ergänzen. Denn der ehemalige König unter den deutschen Drogeristen zerstörte nicht nur das eigene Lebenswerk. Er schädigte Kreditgeber und Lieferanten schwer. Und vor allem: Seine Fehler machten am Ende 25 000 Beschäftigte arbeitslos. Darunter waren einige, die ihr Leben lang für ihn gearbeitet und nun ein Alter erreicht hatten, in dem sie nicht mehr vermittelbar waren. Zu Hochzeiten hatte Schlecker sogar mal 55 000 Mitarbeiter gezählt.
Nun sind, da haben die Richter recht, Managementfehler nicht justiziabel. Auch gibt es keinen Paragrafen, der Uneinsichtigkeit und stures Festhalten an dem Kurs, der Jahrzehnte lang gut gegangen ist, unter Strafe stellt. Allerdings sind auch nach dieser Gerichtsentscheidung noch Zweifel erlaubt, ob Anton Schlecker tatsächlich so blind gegenüber der Wirklichkeit gewesen ist, wie seine Vereidigung vor Gericht behauptet hat. Aus der Tatsache, dass er kurz vorm Ende Millionen für sich und die Familie beiseite schaffte, könnte man auch das Gegenteil ableiten.
Dem Erfolgreichen verzeiht man viele Fehler. Beim Verlierer sucht man und wird fündig. Anton Schlecker zählt zwar zu den großen Unternehmern der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Er war aber nie Sympathieträger. Das Modell des Discounters - einfach, aber billig - hatten andere schon vorher empfunden. Und wo sich die Konkurrenten Götz Werner von dm und Dirk Roßmann öffentlich für ihre Mitarbeiter stark machten, lebte Schlecker völlig abgeschottet und entzog sich selbst im lokalen Umfeld jeder gesellschaftlichen Verpflichtung. Wenn er eine Filiale aufsuchte, dann inkognito, um Fehler von Beschäftigten zu entlarven. Nicht schön, nicht Erfolg versprechend und schon gar nicht nachhaltig - aber eben auch nicht strafbar. Es bleibt, dass der ehemalige Metzgermeister und nun ehemalige Milliardär für das, wofür er verantwortlich gemacht werden kann, relativ milde bestraft wurde - milder als Sohn und Tochter. Froh wird er darüber nicht sein. Er muss damit leben, dass ihm seine Uneinsichtigkeit richterlich bestätigt wurde. Insolvenzverwalter und Gläubiger werden ihm in zivilrechtlichen Verfahren weiter unangenehme Fragen stellen. Für ihn, der sich für unfehlbar hielt, ist das eine große Pein.
Noch tragischer trifft es den Vater Anton Schlecker. Seine Kinder müssen ins Gefängnis. Das Urteil geht davon aus, dass sie, als sie Millionen für private Zwecke entnahmen, anders als der Vater wussten, wie es ums Unternehmen steht. Jeder Besuch in der Haft wird Schlecker vor Augen führen, dass er nicht nur selbst tief stürzte, sondern dabei Sohn und Tochter mitriss. Hoffentlich rührt ihn, der sich niemals bei den sogenannten Schlecker-Frauen wirklich entschuldigte, wenigstens das Schicksal der eigenen Familie.
OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
Nun sind, da haben die Richter recht, Managementfehler nicht justiziabel. Auch gibt es keinen Paragrafen, der Uneinsichtigkeit und stures Festhalten an dem Kurs, der Jahrzehnte lang gut gegangen ist, unter Strafe stellt. Allerdings sind auch nach dieser Gerichtsentscheidung noch Zweifel erlaubt, ob Anton Schlecker tatsächlich so blind gegenüber der Wirklichkeit gewesen ist, wie seine Vereidigung vor Gericht behauptet hat. Aus der Tatsache, dass er kurz vorm Ende Millionen für sich und die Familie beiseite schaffte, könnte man auch das Gegenteil ableiten.
Dem Erfolgreichen verzeiht man viele Fehler. Beim Verlierer sucht man und wird fündig. Anton Schlecker zählt zwar zu den großen Unternehmern der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Er war aber nie Sympathieträger. Das Modell des Discounters - einfach, aber billig - hatten andere schon vorher empfunden. Und wo sich die Konkurrenten Götz Werner von dm und Dirk Roßmann öffentlich für ihre Mitarbeiter stark machten, lebte Schlecker völlig abgeschottet und entzog sich selbst im lokalen Umfeld jeder gesellschaftlichen Verpflichtung. Wenn er eine Filiale aufsuchte, dann inkognito, um Fehler von Beschäftigten zu entlarven. Nicht schön, nicht Erfolg versprechend und schon gar nicht nachhaltig - aber eben auch nicht strafbar. Es bleibt, dass der ehemalige Metzgermeister und nun ehemalige Milliardär für das, wofür er verantwortlich gemacht werden kann, relativ milde bestraft wurde - milder als Sohn und Tochter. Froh wird er darüber nicht sein. Er muss damit leben, dass ihm seine Uneinsichtigkeit richterlich bestätigt wurde. Insolvenzverwalter und Gläubiger werden ihm in zivilrechtlichen Verfahren weiter unangenehme Fragen stellen. Für ihn, der sich für unfehlbar hielt, ist das eine große Pein.
Noch tragischer trifft es den Vater Anton Schlecker. Seine Kinder müssen ins Gefängnis. Das Urteil geht davon aus, dass sie, als sie Millionen für private Zwecke entnahmen, anders als der Vater wussten, wie es ums Unternehmen steht. Jeder Besuch in der Haft wird Schlecker vor Augen führen, dass er nicht nur selbst tief stürzte, sondern dabei Sohn und Tochter mitriss. Hoffentlich rührt ihn, der sich niemals bei den sogenannten Schlecker-Frauen wirklich entschuldigte, wenigstens das Schicksal der eigenen Familie.
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