Berlin (ots) - Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Der von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) eingebrachte Gesetzentwurf zur Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes soll den knappen Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen besser schützen als bisher. Doch die neue Fassung ist nicht dazu angetan, "Rechtsstreitigkeiten zu vermindern", wie die Senatorin verspricht. Denn viele Änderungen haben ihre Tücken.
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