Düsseldorf (ots) - Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, unabhängig von der Herkunft ihrer Mitglieder. Das gilt auch für den Nachzug von Eltern und Kindern von Flüchtlingen, die voraussichtlich dauerhaft ihren Aufenthalt in Deutschland haben. Wenn also Menschen, die zwar nur vorübergehenden Schutz genießen, aber doch auf längere Zeit hier bleiben, ihre engsten Familienangehörigen nachholen wollen, darf sich der deutsche Staat nicht versagen. Er würde sonst nicht nur gegen die Menschlichkeit, sondern auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Allerdings ist es berechtigt zu fragen, wie viele wohl aus Ländern wie Syrien, Irak oder Afghanistan dann zu uns stoßen. Dazu ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig. Und solange das nicht geklärt ist, darf der Stopp des Familiennachzugs nicht fallen. Denn ein Einfallstor für eine weitere ungeregelte Einwanderung darf der Familiennachzug nicht werden. Also sind zunächst Härtefälle zu regeln. Dann muss es aber eine grundsätzliche Lösung geben, auch wenn etwas mehr Menschen zu uns kommen.
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