Düsseldorf (ots) - Die elektronische Fußfessel zur Überwachung von potenziellen Terroristen wird überschätzt. Die Verfassung setzt dem Einsatz so enge Grenzen, dass von den bundesweit 700 Gefährdern bislang nur zwei auf diese Art überwacht werden. Denn Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis, dass von der zu überwachenden Person eine konkrete Gefahr ausgeht. Dieser Nachweis ist extrem schwer. Aber die Verfassung setzt die Hürden zurecht hoch an, schließlich ist auch ein Gefährder bei allem begründeten Misstrauen noch kein Straftäter. Die Richter prüfen deshalb in jedem Einzelfall sehr genau, ob sie einen derart massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von formal Unbescholtenen billigen können. Zudem senken Fußfesseln nur die Wahrscheinlichkeit für Attentate, aber sie verhindern sie nicht zuverlässig, wie traurige Beispiele gezeigt haben. Trotzdem ist die Einführung in NRW sinnvoll. Die Überwachung der hiesigen 240 Gefährder bindet enorme Kapazitäten. Wenn nur einige Wenige davon auch per Fußfessel überwacht werden, können die Sicherheitsbehörden stattdessen andere Straftaten bekämpfen. Das Verbrechen hat technisch aufgerüstet. Da muss der Staat mithalten.
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