Bielefeld (ots) - Lange hat es nicht gedauert, bis das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf den Prüfstand kommt. Das gerade in Kraft getretene Gesetz gegen Hassreden im Internet ist ja wohl Grundlage der Löschungen von Beatrix von Storchs Beiträgen bei Twitter und Facebook. Allerdings hieß es gestern: »Die Online-Dienste machten zunächst keine konkreten Angaben dazu, nach welchen Verfahren die verschwundenen Beiträge entfernt wurden.« Genau darum geht es aber. Wer beurteilt Meinungsäußerungen mit welchen Maßstäben? Können und sollen Firmen die Arbeit des Staatsschutzes machen? Es ist gut, dass die Frage nach der Volksverhetzung im konkreten Fall nun wohl recht schnell juristisch untersucht wird. Von Storch behauptete gestern: »Die politische Korrektheit hat dazu geführt, dass viele, ernste Probleme nicht mehr beim Namen genannt werden.« Die Behauptung, man dürfe etwas nicht sagen, tragen AfD-Politiker oft vor sich her. Entkräften lässt sich dieses Argument am besten mit dem Beweis des Gegenteils. Löschungen müssen da sehr gut begründet sein, sonst sind zu einfach zu instrumentalisieren.
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