Hagen (ots) - Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird auf viel Zustimmung stoßen. 2016 hatte das Landgericht Wuppertal sieben Männer, die mit Warnwesten mit dem Aufdruck "Sharia-Polizei" durch die Stadt liefen, freigesprochen. Groß war die Empörung. Nun müssen sich die Richter erneut damit befassen. Laut BGH hat das Gericht in Wuppertal fehlerhafte Schlussfolgerungen gezogen. Es habe sich auf Grundlage des Paragrafen 3 Absatz 1 auf das Uniformverbot konzentriert und nicht ausreichend die einschüchternde Wirkung geprüft. Die Richter haben - so ärgerlich das im ersten Augenblick auch klingt - einen Fehler gemacht. Das ist menschlich. Kein Fall ist wie der andere, zig Faktoren müssen berücksichtigt werden. Da ist es ermutigend zu wissen, dass das deutsche Rechtssystem sich solcher Fehlerquellen bewusst ist und sie korrigieren kann. Natürlich muss Fanatikern Einhalt geboten werden, das Recht in die eigene Hand zu nehmen! Ein entsprechendes Urteil wäre wünschenswert. Eine Absichtserklärung ist aber nun einmal keine schwere Straftat. Dass sich die Justiz nicht dem Willen Dritter beugt, härter als es die Gesetzeslage vorgibt gegen selbsternannte Sittenwächter vorzugehen, ist beruhigend. Unser Rechtsstaat funktioniert.
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