Düsseldorf (ots) - Fast alle zahlen sie, kaum jemand kennt sie richtig: die Grundsteuer. Einmal im Jahr kommt der Bescheid. Dann können Immobilienbesitzer, Firmeneigentümer oder Landwirte entscheiden, ob sie die Steuer im Ganzen begleichen oder vierteljährlich abstottern. Vermieter dürfen sie auf die Mieter umlegen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt sichtbar angedeutet, dass diese wenig beachtete Steuer wohl verfassungswidrig ist. Grund: Die Wertentwicklung seit der Festlegung der Einheitswerte im Jahr 1964 hat sich völlig unterschiedlich vollzogen. Ein Mauergrundstück etwa ist jetzt deutlich mehr wert im Verhältnis zu anderen Grundstücken als noch 1964. Die Politik hat stets die Augen davor verschlossen, weil sie nicht schlafende Hunde wecken wollte. Jetzt wird - wie so oft - Karlsruhe diesen Job übernehmen und mehr Gerechtigkeit schaffen. Und zwar mit Recht. Der Gesetzgeber muss die Grundsteuer reformieren. Ein gutes Modell liegt bereit. Man könnte die Bodenrichtwerte als Grundlage nehmen, denn sie bestimmen den Wert der Grundstücke recht aktuell. Das würde den Fiskus vor komplizierten Neubewertungen bewahren und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die Politik sollte sich jetzt Gedanken machen.
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