Stuttgart (ots) - Die Grundsteuer ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings: Was danach kommt, ist völlig offen - und ob es besser werden wird, das ist keinesfalls gesagt. Vermutlich wird der steuerpolitische Dauerbrenner auch nach einer Neuregelung weiter Wirbel machen, je nachdem, ob sich die Politik dafür entscheidet, den Wert des Grundstücks oder den Wert der Bebauung in den Mittelpunkt der Bewertung zu setzen. Beide Varianten haben Fürsprecher und erbitterte Gegner gleichermaßen. Der Streit war mit verantwortlich dafür, dass in den vergangenen zwei Jahrzehnten keine Reform geglückt ist. Ein deutlicher Fingerzeig der Richter an die Politik könnte da hilfreich sein.
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