Stuttgart (ots) - Zum ersten Mal nach vielen Jahrzehnten wird ein NS-Täter seine Strafe wirklich antreten müssen. Nicht für alle Nebenkläger und die Nachfahren der Holocaustopfer ist das wichtig. Für sie war von Bedeutung, dass die Justiz den Prozess gegen Gröning überhaupt geführt hat. Aber wer A sagt, muss auch B sagen. Auf ein Urteil muss der Vollzug der Strafe folgen, wenn der Verurteilte dazu in der Lage ist. Es gilt nun, ihm angemessene Haftbedingungen zu bieten, die seinem fortgeschrittenen Alter entsprechen. Auch darin kann sich der Rechtsstaat beweisen.
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