Die Grünen weichen die Trennung von Amt und Mandat weiter auf. Der Parteitag in Hannover stimmte am Freitagabend mit mehr als der notwendigen Zweidrittelmehrheit für eine Satzungsänderung, wonach Mitglieder des Bundesvorstandes bis zu acht Monate nach ihrer Wahl zugleich auch Fraktionsvorsitzende im Bundestag, in einem Landtag, oder im Europäischen Parlament oder Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung oder der Europäischen Kommission sein dürfen.
Angestoßen wurde die Satzungsänderung von Robert Habeck, der als Parteivorsitzender kandidieren will. Habeck ist bislang auch Umweltminister in Schleswig-Holstein und möchte das auch noch über ein halbes Jahr bleiben, nach der bisherigen Grünen-Satzung wäre ihm der Parteivorsitz daher verwehrt geblieben. Er warb am Freitagabend persönlich für die Satzungsänderung mit einer Frist von acht Monaten, andere Anträge, die Übergangsfristen von drei oder zwölf Monaten vorgesehen hätten, wurden vom Parteitag abgelehnt. Die Grünen hatten 1980 die Trennung von Amt und Mandat in der Satzung festgeschrieben.
Bereits 2003 war es zu einer Lockerung gekommen, seitdem dürfen bis zu zwei der sechs Mitglieder des Bundesvorstandes auch Abgeordnete sein. Zuvor hatte der Parteitag am Freitagabend bereits eine Satzungsänderung beschlossen, wonach die Partei künftig auch zwei stellvertretende Parteivorsitzende hat. Hierbei handelt es sich um die zwei Personen, die neben den beiden Parteivorsitzenden, dem Politischen Bundesgeschäftsführer und dem Bundesschatzmeister auch bislang schon dem Vorstand angehörten, allerdings ohne besondere Bezeichnung. Zuletzt waren dies Bettina Jarasch und Gesine Agena.