Ravensburg (ots) - Too big to fail - zu groß, um sie fallen zu lassen, hieß es bei der Bankenrettung. Aber zu klein, um verboten zu werden? So lautete unter anderem die Begründung der Verfassungsrichter bei ihrer Entscheidung vom Januar letzten Jahres, die NPD nicht zu verbieten. Eine seltsame Begründung, verbunden mit der Empfehlung, man könne es über die Parteienfinanzierung regeln. Das wäre ein neues Instrument im Kampf gegen Extreme jeder Richtung. Der Bundesrat will das jetzt in die Hand nehmen. Denn es ist tatsächlich absurd, mit Steuergeldern eine Partei zu unterstützten, die die freiheitliche Grundordnung bekämpft.
Wichtig am gemeinsamen Antrag aller Länder ist allerdings auch, dass er vorsieht, die NPD einschließlich möglicher Ersatzparteien von der Finanzierung auszuschließen. Denn bislang hat sich immer noch eine neue Gruppierung gefunden, die mit dem rechtsextremen Gedankengut hausieren geht.
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