Bielefeld (ots) - Gut gebrüllt! Mit solcher Schärfe sind die heimischen Verkehrsverbände noch nie gegen einen unzuverlässigen Anbieter vorgegangen. »Wiederholungstäter«, »Trauerspiel«: Die Politiker in der NWL-Versammlung waren auf dem Zaun. Doch was, wenn die Abmahnung nicht wirkt? Eine Vertragskündigung wäre beispiellos. Eine fristlose Aufhebung ist aber praktisch unmöglich, denn wer führe dann auf den fünf Strecken? Und bei einer Kündigungsfrist hätte die Eurobahn wohl kaum den Ehrgeiz, ihr mangelhaftes Angebot für diese kurze Phase noch zu verbessern. Für den Kunden würde also nichts besser. Dabei ist dies das oberste Ziel. Bleibt nur die Hoffnung, dass die Eurobahn die Kurve kriegt. Zweifel daran sind angebracht: Auch gestern fielen Züge aus.
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