Bielefeld (ots) - Noch erheben die Städte und Gemeinden in den meisten Bundesländern von Anliegern einen anteiligen Beitrag, wenn sie marode Straßen erneuern, Gehwege großzügiger gestalten und neue Straßenlampen aufstellen. Doch nicht zuletzt der politische Streit in Bayern hat gezeigt, dass der Zug immer mehr in eine andere Richtung fährt. Und das ist richtig so. Erstens: Der wirtschaftliche Nutzen, den ein Anlieger aus der Erneuerung einer Straße zieht, ist oft nicht nachvollziehbar. Genau dieser ist entscheidende Voraussetzung dafür, dass ein solcher Beitrag erhoben werden darf. Zweitens: Nach Beobachtungen des Steuerzahlerbundes neigen gerade die Kommunen mit angespannten Haushalten dazu, den Rahmen ihrer jeweiligen Satzung möglichst weit auszuschöpfen, wenn sie die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse bitten. Doch was kann ein Häuslebauer dafür, dass er in einer Stadt oder Gemeinde wohnt, die solche Etatprobleme hat? Ergo: Dieser Weg ist aus Sicht des Bürgers und Steuerzahlers ungerecht. Drittens: Straßenbau und -erneuerung ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Für all diese Dinge ist zu allererst der Staat zuständig. Die Steuereinnahmen sind seit Jahren gut. Es sollte einen Weg geben, die Straßenerneuerungsmaßnahmen aus dem allgemeinen öffentlichen Haushalt zu bezahlen. Denn Straßen sind auch für jedermann nutzbar, nicht nur für die Anlieger.
OTS: Neue Westfälische (Bielefeld) newsroom: http://www.presseportal.de/nr/65487 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2
Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de
OTS: Neue Westfälische (Bielefeld) newsroom: http://www.presseportal.de/nr/65487 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2
Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de
© 2018 news aktuell