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DGAP-News: Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-08 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Siltronic AG München WKN WAF300 ISIN DE000WAF3001 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Siltronic AG am Donnerstag, 19. April 2018, um 10:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Str. 5 80333 München. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siltronic AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB* Die genannten Unterlagen sind auf der Homepage der Siltronic AG unter https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html abrufbar und werden den Aktionären in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie sind mit Ausnahme des festgestellten Jahresabschlusses Bestandteil des Geschäftsberichts 2017. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siltronic AG zur Ausschüttung einer Dividende* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der Siltronic AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 138.067.266,82 EUR wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer 75.000.000,00 EUR Dividende in Höhe von 2,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 1. März 2018: 30.000.000) - Gewinnvortrag auf neue 63.067.266,82 EUR Rechnung Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 2,50 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 24. April 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* Die Hauptversammlung am 12. Mai 2016 hat das seit dem 11. Juni 2015 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit großer Mehrheit gebilligt. Nachdem der Aufsichtsrat mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 Änderungen des Vergütungssystems bzw. mit Wirkung ab 1. Oktober 2017 Anpassungen der Höhe der Vergütung beschlossen hat, soll die Hauptversammlung auch über die Billigung dieses geänderten Systems beschließen. Im Vergütungsbericht wird zusätzlich zur Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 auch das neu gefasste Vergütungssystem beschrieben. Dieses mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist Gegenstand der Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht ist im Geschäftsbericht 2017 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über unsere Internetseite unter https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html zugänglich sind. Ferner wird der Vergütungsbericht als Bestandteil dieser Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, das mit Wirkung ab 1. Januar 2017 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. April 2018 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 2 der Satzung der Siltronic AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmervertreter haben gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden im März 2018 nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. April 2018 gewählt. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat am 14. September 2017 beschlossen und sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht. Dieser ist im Geschäftsbericht 2017 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über unsere Internetseite unter https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html zugänglich sind. Ferner wird der Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2017 als Bestandteil dieser Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. a) *Univ.-Prof. Dr. Gabrijela Dreo Rodosek, *Haar, Leitende Direktorin des Forschungsinstituts CODE und Lehrstuhlinhaberin für Kommunikationssysteme und Netzsicherheit an der Universität der Bundeswehr München b) *Sieglinde Feist, *München, Leiterin Konzernentwicklung, Wacker Chemie AG c) *Dr. Hermann Gerlinger*, Aalen, Geschäftsführender Gesellschafter der GeC GmbH d) *Michael Hankel*, Eschborn, Mitglied des Vorstands der ZF Friedrichshafen AG e) *Bernd Jonas*, Essen, selbständiger Rechtsanwalt
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