Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 18.04.2025 Börsentäglich über 12.000 News von 690 internationalen Medien
Forge bereits +300 %
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
350 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2018 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Siltronic AG München WKN WAF300 
ISIN DE000WAF3001 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Siltronic AG 
 
am Donnerstag, 19. April 2018, um 10:00 Uhr 
 
im 
 
Haus der Bayerischen Wirtschaft 
Max-Joseph-Str. 5 
80333 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Siltronic AG und den Konzern zum 31. 
   Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf der Homepage der Siltronic 
   AG unter 
 
   https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar und werden den Aktionären in der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. Sie sind mit Ausnahme des festgestellten 
   Jahresabschlusses Bestandteil des Geschäftsberichts 2017. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der 
   Siltronic AG zur Ausschüttung einer Dividende* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   Siltronic AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe 
   von 138.067.266,82 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer       75.000.000,00 EUR 
     Dividende in Höhe von 
     2,50 EUR je 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie 
     (Stand 1. März 2018: 
     30.000.000) 
   - Gewinnvortrag auf neue   63.067.266,82 EUR 
     Rechnung 
 
   Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von 2,50 EUR je 
   dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den 
   Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch 
   auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
   heißt am 24. April 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
   des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahrs 2018 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei 
   von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
   von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt 
   wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 
   2005/909/EG der Kommission). 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Die Hauptversammlung am 12. Mai 2016 hat das seit dem 11. 
   Juni 2015 geltende System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder mit großer Mehrheit gebilligt. 
   Nachdem der Aufsichtsrat mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 
   Änderungen des Vergütungssystems bzw. mit Wirkung ab 1. 
   Oktober 2017 Anpassungen der Höhe der Vergütung beschlossen 
   hat, soll die Hauptversammlung auch über die Billigung dieses 
   geänderten Systems beschließen. Im Vergütungsbericht 
   wird zusätzlich zur Vergütung der Vorstandsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2017 auch das neu gefasste Vergütungssystem 
   beschrieben. Dieses mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 
   geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist 
   Gegenstand der Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht ist im 
   Geschäftsbericht 2017 enthalten und Bestandteil der unter 
   Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über unsere 
   Internetseite unter 
 
   https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich sind. Ferner wird der Vergütungsbericht als 
   Bestandteil dieser Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, das mit 
   Wirkung ab 1. Januar 2017 geltende System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder zu billigen. 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. April 
   2018 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 2 der 
   Satzung der Siltronic AG die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 
   Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 
   des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je 
   sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der 
   Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 
   Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern 
   zusammensetzen. Sowohl die Anteilseigner- als auch die 
   Arbeitnehmervertreter haben gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 
   Aktiengesetz der Gesamterfüllung widersprochen. Der 
   Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner 
   als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu 
   besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   Aktiengesetz zu erfüllen. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden im März 
   2018 nach den Bestimmungen des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 19. April 2018 gewählt. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die 
   Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen 
   die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen 
   Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele 
   und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat am 14. September 
   2017 beschlossen und sind einschließlich des Stands der 
   Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 veröffentlicht. Dieser ist im Geschäftsbericht 2017 
   enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 
   genannten Unterlagen, die über unsere Internetseite unter 
 
   https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich sind. Ferner wird der Corporate-Governance-Bericht 
   zum Geschäftsjahr 2017 als Bestandteil dieser Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
   bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
   wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   a) *Univ.-Prof. Dr. Gabrijela Dreo Rodosek, 
      *Haar, Leitende Direktorin des 
      Forschungsinstituts CODE und 
      Lehrstuhlinhaberin für 
      Kommunikationssysteme und Netzsicherheit 
      an der Universität der Bundeswehr München 
   b) *Sieglinde Feist, *München, Leiterin 
      Konzernentwicklung, Wacker Chemie AG 
   c) *Dr. Hermann Gerlinger*, Aalen, 
      Geschäftsführender Gesellschafter der GeC 
      GmbH 
   d) *Michael Hankel*, Eschborn, Mitglied des 
      Vorstands der ZF Friedrichshafen AG 
   e) *Bernd Jonas*, Essen, selbständiger 
      Rechtsanwalt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.