
DJ DGAP-HV: innogy SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: innogy SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung innogy SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-12 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. innogy SE Essen International Securities Identification Numbers (ISIN): DE 000A2AADD2 Einladung zur Hauptversammlung *Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,* am Dienstag, dem 24. April 2018, 10.00 Uhr MESZ, findet in der Grugahalle in 45131 Essen, Messeplatz 2 (früher Norbertstraße 2), unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der innogy SE und des gebilligten innogy-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die innogy SE und den innogy-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den innogy-Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-Verordnung') i. V. m. § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der innogy SE für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer = Dividende von 1,60 EUR je 888.888.000,00 dividendenberechtigter EUR Stückaktie Gewinnvortrag = 99.411,39 EUR Bilanzgewinn = 888.987.411,39 EUR 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 6. *Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsfinanzberichte 2018* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, für die prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte als Teile des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsfinanzberichte 2018 zu wählen. 7. *Nachwahlen zum Aufsichtsrat* Herr Dr. Werner Brandt hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017 niedergelegt. Ebenfalls mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017 haben die Herren Reiner Böhle und Hans Peter Lafos jeweils ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Arbeitnehmer niedergelegt. Bereits mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2017 hatte Herr Arno Hahn die Niederlegung seines Amts als Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Arbeitnehmer erklärt. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 hat das Amtsgericht Essen am 27. Dezember 2017 Herrn Dr. Erhard Schipporeit an Stelle von Herrn Dr. Brandt als Vertreter der Anteilseigner und die Herren Jürgen Wefers und Markus Sterzl an Stelle der Herren Böhle und Lafos als Vertreter der Arbeitnehmer zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt. Bereits am 2. Juni 2017 hatte das Amtsgericht Essen Frau Monika Krebber mit Wirkung ab dem 9. Juni 2017 an Stelle von Herrn Hahn als Vertreterin der Arbeitnehmer zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtlichen Bestellungen erfolgten jeweils auf der Grundlage des Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii) der SE-Verordnung i. V. m. § 104 Absatz 2 und Absatz 3 Nr. 2 des Aktiengesetzes. Die derzeit gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder werden der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Absätze 2 und 3 der SE-Verordnung, § 17 des Gesetzes zur Ausführung der SE-Verordnung ('SE-Ausführungsgesetz'), § 21 Absatz 3 des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft ('SE-Beteiligungsgesetz'), Teil 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der innogy SE vom 20. Dezember 2016 ('SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung') und § 11 Absatz 1 der Satzung aus zwanzig Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwanzig Mitgliedern sind zehn Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. Besteht bei einer börsennotierten SE der Aufsichtsrat aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, müssen gemäß § 17 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes im Aufsichtsrat Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 % vertreten sein. Damit müssen mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und mindestens sechs Sitze von Männern besetzt sein, wobei nach Teil 2 der SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung dem Aufsichtsrat sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite mindestens drei Vertreter jedes Geschlechts angehören müssen. Mit der Wahl der Kandidatin und der Kandidaten, die vom Aufsichtsrat und der Arbeitnehmerseite vorgeschlagen sind, wäre das vorstehend beschriebene Mindestanteilsgebot erfüllt. a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Erhard Schipporeit, Hannover, Selbständiger Unternehmensberater als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. b) Die Arbeitnehmerseite schlägt gemäß § 21 Absatz 3 des SE-Beteiligungsgesetzes und Teil 2 der SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung folgende Personen als durch die Hauptversammlung zu bestellende Vertreter der Arbeitnehmer vor: aa) Frau Monika Krebber, Mülheim a. d. R., Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der innogy SE Stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der RWE Aktiengesellschaft bb) Herrn Markus Sterzl, Düsseldorf, Landesfachbereichsleiter FB 2 Ver- und Entsorgung ver.di Landesbezirk NRW cc) Herrn Jürgen Wefers, Wesel, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der innogy SE Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden. Die Wahl erfolgt im Wege der Einzelwahl. Der Vorschlag zur Wahl des Anteilseignervertreters stützt sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Dr. Schipporeit und der innogy SE, deren Konzernunternehmen, den Organen der innogy SE oder einem wesentlich an der innogy SE beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Erhard Schipporeit in seiner Sitzung am 13. Dezember 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Es ist beabsichtigt, dem Aufsichtsrat Herrn Dr. Schipporeit für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 555.555.000 Stammaktien eingeteilt, die ebenso viele Stimmrechte gewähren. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
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Stimmrechts* Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 17. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse innogy SE c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main (Telefax: +49 69 12012 86045) oder per E-Mail an: wp.hv@db-is.com bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 3. April 2018 (d. h. 0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag') Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 17. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen üblicherweise durch das depotführende Institut vorgenommen. *Bevollmächtigung eines Dritten* Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in Art. 53 der SE-Verordnung i. V. m. § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte ('Vollmacht an Dritte', gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt wird. Wir bitten, das ausgefüllte Vollmachtsformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen zu lassen. Eine Vollmacht kann darüber hinaus sowohl im Vorfeld der Hauptversammlung als auch noch während ihres Verlaufs, spätestens vor Beginn der Abstimmungen, elektronisch via Internet erteilt werden. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.innogy.com Über den Link 'Hauptversammlung 2018' werden die Aktionäre zum internetgestützten Vollmacht- und Weisungssystem weitergeleitet. Zur elektronischen Vollmachtserteilung bedarf es der Informationen auf der Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen gelten entsprechend für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. *Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Außerdem bieten wir den Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - Frau Dr. Astrid Örtel und Herr Dr. Tobias Rösner - bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars ('Vollmacht an von der innogy SE benannte Stimmrechtsvertreter', gekennzeichnet mit B) erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular B bis spätestens zum Ablauf des 20. April 2018 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln: innogy SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Telefax: +49 89 30903 74675 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vor und während der Hauptversammlung, spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu bevollmächtigen und den Stimmrechtsvertretern über das Internet Weisungen zu erteilen. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.innogy.com Über den Link 'Hauptversammlung 2018' werden die Aktionäre zum internetgestützten Vollmacht- und Weisungssystem weitergeleitet. Um dieses System zu nutzen, bedarf es der Informationen auf der Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen gelten entsprechend für einen eventuellen Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Aktionäre, die persönlich oder durch einen Dritten an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei den Abstimmungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesen an den als 'Stimmrechtsvertretung' gekennzeichneten Schaltern im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären unabhängig davon offen, ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. *Angabe der Rechte der Aktionäre nach Artikeln 53, 56 der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes, §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes* *Ergänzungsverlangen (Artikel 56 der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes, § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)* Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, der 24. März 2018, 24.00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln: innogy SE - Vorstand - z. Hd. Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail an: HV2018.Ergaenzungsantraege@innogy.com *Anträge von Aktionären (Art. 53 SE-Verordnung i. V. m. § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)* Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
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Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens Montag, den 9. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes). In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') beschrieben. Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich: innogy SE Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen oder per Telefax: +49 201 12 15283 oder per E-Mail an: HV2018.Antraege@innogy.com Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. *Wahlvorschläge von Aktionären (Art. 53 SE-Verordnung i. V. m. § 127 des Aktiengesetzes)* Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite (TOP 7 a)) oder von Abschlussprüfern (TOP 5 und 6) zu machen. Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens Montag, den 9. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 Satz 4 und § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden. Nach § 127 Absatz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') beschrieben. Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich: innogy SE Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen oder per Telefax: +49 201 12 15283 oder per E-Mail an: HV2018.Antraege@innogy.com Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. *Auskunftsrecht des Aktionärs (Art. 53 SE-Verordnung i. V. m. § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes)* Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 des Aktiengesetzes). Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') abrufbar. *Mit freundlichen Grüßen* Essen, im März 2018 *innogy SE* _Der Vorstand_ *Ergänzende Informationen zu Punkt 7 der Tagesordnung:* Nachwahlen zum Aufsichtsrat *Anteilseignervertreter:* - *Dr. Erhard Schipporeit*, Hannover geboren 1949 in Bitterfeld Nationalität: deutsch Selbständiger Unternehmensberater Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre und Promotion zum Dr. rer. pol. an der Georg-August-Universität Göttingen Beruflicher Werdegang: 1979-1981 Bosch Group 1981-1990 VARTA Batterie AG 1990-1993 Mitglied des Vorstands und CFO 1993-1997 Vorsitzender des Vorstands 1990-1997 VARTA AG und VARTA Batterie AG 1997-2000 Mitglied des Vorstands und CFO der VIAG AG 2000-2006 Mitglied des Vorstands und CFO der E.ON AG Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * BDO AG * Deutsche Börse AG (bis 16. Mai 2018) * Fuchs Petrolub SE * Hannover Rück SE (Konzernmandat der Talanx AG) * HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie VVaG * RWE Aktiengesellschaft * SAP SE * Talanx AG *Arbeitnehmervertreter*: - *Monika Krebber, *Mülheim an der Ruhr geboren 1962 in Mülheim an der Ruhr Nationalität: deutsch Stellvertretende Gesamtbetriebsratsvorsitzende der innogy SE Stellvertretende Konzernbetriebsratsvorsitzende der RWE Aktiengesellschaft Ausbildung: Industriekauffrau, Weiterbildung zur Industriefachwirtin Beruflicher Werdegang: 1983 Ausbildung bei der VEW Aktiengesellschaft (Bezirksdirektion Bochum) 1985-2002 diverse Tätigkeiten im kaufmännischen Bereich und im Personalbereich bei der VEW Aktiengesellschaft und der RWE Plus Aktiengesellschaft (seit 1998 Betriebsrätin) seit 2002 freigestellte Betriebsrätin; bis zur Auflösung des Standorts Bochum 2014 - zuletzt Betriebsratsvorsitzende, seit 2014 stellvertretende Betriebsratsvorsitzende in Dortmund (RWE Vertrieb Aktiengesellschaft, später innogy SE) seit 2012 stellvertretende Gesamtbetriebsratsvorsitzende der RWE Vertrieb Aktiengesellschaft, später der innogy SE seit 2016 stellvertretende Gesamtbetriebsratsvorsitzende der innogy SE seit 2017 stellvertretende Konzernbetriebsratsvorsitzende der RWE Aktiengesellschaft Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * RWE Aktiengesellschaft - *Markus Sterzl*, Düsseldorf geboren 1978 in Emden Nationalität: deutsch Landesfachbereichsleiter FB 2 Ver- und Entsorgung ver.di Landesbezirk NRW Ausbildung: Studium der Politikwissenschaft, der Neueren Geschichte und des Öffentlichen Rechts an der Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Beruflicher Werdegang: März 2003-Juli Vertrieb Weber & 2009 Will Verpackungen Aug. 2009-Mai 2015 ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewer kschaft, Gewerkschaftssekretä r im Fachbereich Ver- und Entsorgung im Bezirk Köln Juni 2015-Sep. ver.di - Vereinte 2017 Dienstleistungsgewer kschaft, Geschäftsführer des ver.di Bezirks Köln seit Okt. 2017 ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewer kschaft, Landesfachbereichsle iter Ver- und Entsorgung Nordrhein-Westfalen Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * RheinEnergie AG * RWE Generation SE * Stadtwerke Köln GmbH - *Jürgen Wefers, *Goch geboren 1959 in Goch Nationalität: deutsch Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der innogy SE Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH
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