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Dow Jones News
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DGAP-HV: innogy SE: Bekanntmachung der -3-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: innogy SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: innogy SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
innogy SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2018 
in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
innogy SE Essen International Securities Identification 
Numbers (ISIN): 
DE 000A2AADD2 Einladung zur Hauptversammlung 
 
*Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,* 
 
am Dienstag, dem 24. April 2018, 10.00 Uhr MESZ, findet 
in der Grugahalle in 45131 Essen, Messeplatz 2 (früher 
Norbertstraße 2), unsere ordentliche 
Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der innogy SE und des gebilligten 
   innogy-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2017, des zusammengefassten Lageberichts für 
   die innogy SE und den innogy-Konzern sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. 
   Dezember 2017 endende Geschäftsjahr* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   innogy-Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß Art. 9 
   Absatz 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
   das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
   ('SE-Verordnung') i. V. m. § 172 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der innogy SE für das 
   Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          = 
   Dividende von 1,60 EUR je   888.888.000,00 
   dividendenberechtigter      EUR 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag               = 99.411,39 EUR 
   Bilanzgewinn                = 
                               888.987.411,39 
                               EUR 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Frankfurt am Main, 
    Zweigniederlassung Essen, 
 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   zu wählen. 
6. *Wahl des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und 
   der Quartalsfinanzberichte 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Frankfurt am Main, 
    Zweigniederlassung Essen, 
 
   für die prüferische Durchsicht der verkürzten 
   Abschlüsse und der Zwischenlageberichte als 
   Teile des Halbjahresfinanzberichts und der 
   Quartalsfinanzberichte 2018 zu wählen. 
7. *Nachwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Dr. Werner Brandt hat sein Amt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der 
   Anteilseigner mit Wirkung zum Ablauf des 31. 
   Dezember 2017 niedergelegt. Ebenfalls mit 
   Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017 haben 
   die Herren Reiner Böhle und Hans Peter Lafos 
   jeweils ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats 
   als Vertreter der Arbeitnehmer niedergelegt. 
   Bereits mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 
   2017 hatte Herr Arno Hahn die Niederlegung 
   seines Amts als Mitglied des Aufsichtsrats als 
   Vertreter der Arbeitnehmer erklärt. 
 
   Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 hat das 
   Amtsgericht Essen am 27. Dezember 2017 Herrn 
   Dr. Erhard Schipporeit an Stelle von Herrn Dr. 
   Brandt als Vertreter der Anteilseigner und die 
   Herren Jürgen Wefers und Markus Sterzl an 
   Stelle der Herren Böhle und Lafos als 
   Vertreter der Arbeitnehmer zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern bestellt. Bereits am 
   2. Juni 2017 hatte das Amtsgericht Essen Frau 
   Monika Krebber mit Wirkung ab dem 9. Juni 2017 
   an Stelle von Herrn Hahn als Vertreterin der 
   Arbeitnehmer zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Die gerichtlichen Bestellungen 
   erfolgten jeweils auf der Grundlage des Art. 9 
   Absatz 1 lit. c) ii) der SE-Verordnung i. V. 
   m. § 104 Absatz 2 und Absatz 3 Nr. 2 des 
   Aktiengesetzes. 
 
   Die derzeit gerichtlich bestellten 
   Aufsichtsratsmitglieder werden der 
   Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 
   40 Absätze 2 und 3 der SE-Verordnung, § 17 des 
   Gesetzes zur Ausführung der SE-Verordnung 
   ('SE-Ausführungsgesetz'), § 21 Absatz 3 des 
   Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer 
   in einer Europäischen Gesellschaft 
   ('SE-Beteiligungsgesetz'), Teil 2 der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der innogy SE vom 20. Dezember 
   2016 
   ('SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung') 
   und § 11 Absatz 1 der Satzung aus zwanzig 
   Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung bestellt werden. Von den 
   zwanzig Mitgliedern sind zehn Mitglieder auf 
   Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. 
 
   Besteht bei einer börsennotierten SE der 
   Aufsichtsrat aus derselben Zahl von 
   Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, 
   müssen gemäß § 17 Absatz 2 des 
   SE-Ausführungsgesetzes im Aufsichtsrat Frauen 
   und Männer jeweils mit einem Anteil von 
   mindestens 30 % vertreten sein. Damit müssen 
   mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat von 
   Frauen und mindestens sechs Sitze von Männern 
   besetzt sein, wobei nach Teil 2 der 
   SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung dem 
   Aufsichtsrat sowohl auf Anteilseigner- als 
   auch auf Arbeitnehmerseite mindestens drei 
   Vertreter jedes Geschlechts angehören müssen. 
   Mit der Wahl der Kandidatin und der 
   Kandidaten, die vom Aufsichtsrat und der 
   Arbeitnehmerseite vorgeschlagen sind, wäre das 
   vorstehend beschriebene Mindestanteilsgebot 
   erfüllt. 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
      Herrn Dr. Erhard Schipporeit, Hannover, 
      Selbständiger Unternehmensberater 
 
      als Aufsichtsratsmitglied der 
      Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu 
      wählen. 
 
      Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab 
      Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der 
      Aufsichtsratsmitglieder für das 
      Geschäftsjahr 2021 beschließt. 
   b) Die Arbeitnehmerseite schlägt gemäß 
      § 21 Absatz 3 des SE-Beteiligungsgesetzes 
      und Teil 2 der 
      SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung 
      folgende Personen als durch die 
      Hauptversammlung zu bestellende Vertreter 
      der Arbeitnehmer vor: 
 
      aa) Frau Monika Krebber, Mülheim a. d. 
          R., 
          Stellvertretende Vorsitzende des 
          Gesamtbetriebsrats der innogy SE 
          Stellvertretende Vorsitzende des 
          Konzernbetriebsrats der RWE 
          Aktiengesellschaft 
 
      bb) Herrn Markus Sterzl, Düsseldorf, 
          Landesfachbereichsleiter FB 2 Ver- 
          und Entsorgung ver.di Landesbezirk 
          NRW 
 
      cc) Herrn Jürgen Wefers, Wesel, 
          Vorsitzender des Konzernbetriebsrats 
          der innogy SE 
          Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats 
          der Westnetz GmbH 
 
      Die Bestellung erfolgt jeweils mit 
      Wirkung ab Beendigung dieser 
      Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      der Aufsichtsratsmitglieder für das 
      Geschäftsjahr 2021 beschließt. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur 
   Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden. 
 
   Die Wahl erfolgt im Wege der Einzelwahl. 
 
   Der Vorschlag zur Wahl des 
   Anteilseignervertreters stützt sich auf die 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses und 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen Herrn Dr. Schipporeit und der innogy 
   SE, deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   innogy SE oder einem wesentlich an der innogy 
   SE beteiligten Aktionär keine maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. 
 
   Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Erhard 
   Schipporeit in seiner Sitzung am 13. Dezember 
   2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zum 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Es ist 
   beabsichtigt, dem Aufsichtsrat Herrn Dr. 
   Schipporeit für den Fall seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erneut 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorzuschlagen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der 
Gesellschaft in 555.555.000 Stammaktien eingeteilt, die 
ebenso viele Stimmrechte gewähren. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 12, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: innogy SE: Bekanntmachung der -2-

Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens 
bis zum 17. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter der 
nachstehenden Adresse 
 
 innogy SE 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 (Telefax: +49 69 12012 86045) 
 oder per E-Mail an: 
 wp.hv@db-is.com 
 
bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen 
außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- 
oder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn 
des 3. April 2018 (d. h. 0.00 Uhr MESZ) 
('Nachweisstichtag') Aktionär der Gesellschaft waren. 
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten 
Adresse spätestens am 17. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, 
zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus 
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. 
 
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren 
depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen 
in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen üblicherweise durch das depotführende Institut 
vorgenommen. 
 
*Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen 
Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch 
durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen 
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall 
sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des 
Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der 
in Art. 53 der SE-Verordnung i. V. m. § 135 Absätze 8 
und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, 
Unternehmen oder Personen können für ihre eigene 
Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form 
der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die 
Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten 
Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar 
festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem 
vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form 
der Vollmacht abzustimmen. 
 
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter 
bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung 
der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die 
Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der 
Rückseite der Eintrittskarte ('Vollmacht an Dritte', 
gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der 
rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von 
seinem depotführenden Institut zugesandt wird. Wir 
bitten, das ausgefüllte Vollmachtsformular durch die 
bevollmächtigte Person zusammen mit der Eintrittskarte 
am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern 
vorlegen zu lassen. 
 
Eine Vollmacht kann darüber hinaus sowohl im Vorfeld 
der Hauptversammlung als auch noch während ihres 
Verlaufs, spätestens vor Beginn der Abstimmungen, 
elektronisch via Internet erteilt werden. Den Zugang 
erhalten die Aktionäre über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.innogy.com 
 
Über den Link 'Hauptversammlung 2018' werden die 
Aktionäre zum internetgestützten Vollmacht- und 
Weisungssystem weitergeleitet. Zur elektronischen 
Vollmachtserteilung bedarf es der Informationen auf der 
Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen 
gelten entsprechend für einen eventuellen Widerruf der 
Vollmacht. 
 
*Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Außerdem bieten wir den Aktionären in diesem Jahr 
wieder an, sich durch die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter - Frau Dr. Astrid 
Örtel und Herr Dr. Tobias Rösner - bei den 
Abstimmungen vertreten zu lassen. Den 
Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und 
Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des 
hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte 
vorgesehenen Formulars ('Vollmacht an von der innogy SE 
benannte Stimmrechtsvertreter', gekennzeichnet mit B) 
erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall 
mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular B bis 
spätestens zum Ablauf des 20. April 2018 (Eingang 
maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln: 
 
 innogy SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 Telefax: +49 89 30903 74675 
 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vor und während 
der Hauptversammlung, spätestens bis zum Beginn der 
Abstimmungen, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter über das Internet zu 
bevollmächtigen und den Stimmrechtsvertretern über das 
Internet Weisungen zu erteilen. Den Zugang erhalten die 
Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.innogy.com 
 
Über den Link 'Hauptversammlung 2018' werden die 
Aktionäre zum internetgestützten Vollmacht- und 
Weisungssystem weitergeleitet. Um dieses System zu 
nutzen, bedarf es der Informationen auf der 
Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen 
gelten entsprechend für einen eventuellen Widerruf von 
Vollmacht und Weisungen. 
 
Aktionäre, die persönlich oder durch einen Dritten an 
der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei den 
Abstimmungen durch die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesen 
an den als 'Stimmrechtsvertretung' gekennzeichneten 
Schaltern im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und 
Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den 
Aktionären unabhängig davon offen, ob sie 
anschließend die Hauptversammlung verlassen oder 
weiter an ihr teilnehmen. 
 
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der 
Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung des Aktionärs und 
Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
*Angabe der Rechte der Aktionäre nach Artikeln 53, 56 
der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des 
SE-Ausführungsgesetzes, §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 
127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes* 
 
*Ergänzungsverlangen (Artikel 56 der SE-Verordnung, § 
50 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes, § 122 Absatz 2 
des Aktiengesetzes)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der 
Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich 
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, der 24. 
März 2018, 24.00 Uhr MEZ. Später zugegangene 
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende 
Adresse zu übermitteln: 
 
 innogy SE 
 - Vorstand - 
 z. Hd. Legal & Compliance 
 Opernplatz 1 
 45128 Essen 
 oder in elektronischer Form gemäß § 126a 
 des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail an: 
 HV2018.Ergaenzungsantraege@innogy.com 
 
*Anträge von Aktionären (Art. 53 SE-Verordnung i. V. m. 
§ 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die 
der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 12, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei 
der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens Montag, 
den 9. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, 
werden einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung über die Internetseite 
 
www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') 
 
zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 des 
Aktiengesetzes). 
 
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz 
Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen 
Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. 
Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') 
 
beschrieben. 
 
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst 
Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
 innogy SE 
 Legal & Compliance 
 Opernplatz 1 
 45128 Essen 
 oder per Telefax: +49 201 12 15283 
 oder per E-Mail an: 
 HV2018.Antraege@innogy.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*Wahlvorschläge von Aktionären (Art. 53 SE-Verordnung 
i. V. m. § 127 des Aktiengesetzes)* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der 
Anteilseignerseite (TOP 7 a)) oder von Abschlussprüfern 
(TOP 5 und 6) zu machen. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft 
unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 
Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und 
der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, 
also bis spätestens Montag, den 9. April 2018, 24.00 
Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich 
des Namens des Aktionärs und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite 
 
www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') 
 
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären 
werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
Person und, im Falle des Vorschlags zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthalten 
(vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 Satz 4 und § 
125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes). Anders als 
Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des 
Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet 
zu werden. 
 
Nach § 127 Absatz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des 
Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren 
Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht 
werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') 
 
beschrieben. 
 
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist 
folgende Adresse maßgeblich: 
 
 innogy SE 
 Legal & Compliance 
 Opernplatz 1 
 45128 Essen 
 oder per Telefax: +49 201 12 15283 
 oder per E-Mail an: 
 HV2018.Antraege@innogy.com 
 
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch 
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an 
die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs (Art. 53 SE-Verordnung i. 
V. m. § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes)* 
 
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem 
Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Absatz 1 Satz 2 
und Satz 4 des Aktiengesetzes). 
 
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes 
näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand 
die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der 
Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft 
verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft über 
 
www.innogy.com ('Hauptversammlung 2018') 
 
abrufbar. 
 
*Mit freundlichen Grüßen* 
 
Essen, im März 2018 
 
*innogy SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Ergänzende Informationen zu Punkt 7 der Tagesordnung:* 
 
Nachwahlen zum Aufsichtsrat 
 
*Anteilseignervertreter:* 
 
- *Dr. Erhard Schipporeit*, Hannover 
  geboren 1949 in Bitterfeld 
  Nationalität: deutsch 
 
  Selbständiger Unternehmensberater 
 
  Ausbildung: Studium der 
  Betriebswirtschaftslehre und Promotion zum Dr. 
  rer. pol. an der Georg-August-Universität 
  Göttingen 
 
  Beruflicher Werdegang: 
 
  1979-1981 Bosch Group 
  1981-1990 VARTA Batterie AG 
  1990-1993 Mitglied des Vorstands und CFO 
  1993-1997 Vorsitzender des Vorstands 
  1990-1997 VARTA AG und VARTA Batterie AG 
  1997-2000 Mitglied des Vorstands und CFO der 
            VIAG AG 
  2000-2006 Mitglied des Vorstands und CFO der 
            E.ON AG 
 
  Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
  Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
  ausländischen Kontrollgremien von 
  Wirtschaftsunternehmen: 
 
  * BDO AG 
  * Deutsche Börse AG (bis 16. Mai 2018) 
  * Fuchs Petrolub SE 
  * Hannover Rück SE (Konzernmandat der Talanx 
    AG) 
  * HDI Haftpflichtverband der Deutschen 
    Industrie VVaG 
  * RWE Aktiengesellschaft 
  * SAP SE 
  * Talanx AG 
 
  *Arbeitnehmervertreter*: 
 
  - *Monika Krebber, *Mülheim an der Ruhr 
    geboren 1962 in Mülheim an der Ruhr 
    Nationalität: deutsch 
 
    Stellvertretende 
    Gesamtbetriebsratsvorsitzende der innogy 
    SE 
    Stellvertretende 
    Konzernbetriebsratsvorsitzende der RWE 
    Aktiengesellschaft 
 
    Ausbildung: Industriekauffrau, 
    Weiterbildung zur Industriefachwirtin 
 
    Beruflicher Werdegang: 
 
    1983      Ausbildung bei der VEW 
              Aktiengesellschaft 
              (Bezirksdirektion Bochum) 
    1985-2002 diverse Tätigkeiten im 
              kaufmännischen Bereich und im 
              Personalbereich bei der VEW 
              Aktiengesellschaft und der RWE 
              Plus Aktiengesellschaft (seit 
              1998 Betriebsrätin) 
    seit 2002 freigestellte Betriebsrätin; 
              bis zur Auflösung des 
              Standorts Bochum 2014 - 
              zuletzt 
              Betriebsratsvorsitzende, seit 
              2014 stellvertretende 
              Betriebsratsvorsitzende in 
              Dortmund (RWE Vertrieb 
              Aktiengesellschaft, später 
              innogy SE) 
    seit 2012 stellvertretende 
              Gesamtbetriebsratsvorsitzende 
              der RWE Vertrieb 
              Aktiengesellschaft, später der 
              innogy SE 
    seit 2016 stellvertretende 
              Gesamtbetriebsratsvorsitzende 
              der innogy SE 
    seit 2017 stellvertretende 
              Konzernbetriebsratsvorsitzende 
              der RWE Aktiengesellschaft 
 
    Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten und 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * RWE Aktiengesellschaft 
  - *Markus Sterzl*, Düsseldorf 
    geboren 1978 in Emden 
    Nationalität: deutsch 
 
    Landesfachbereichsleiter FB 2 Ver- und 
    Entsorgung ver.di Landesbezirk NRW 
 
    Ausbildung: Studium der 
    Politikwissenschaft, der Neueren 
    Geschichte und des Öffentlichen 
    Rechts an der 
    Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität 
    Bonn 
 
    Beruflicher Werdegang: 
 
    März 2003-Juli     Vertrieb Weber & 
    2009               Will Verpackungen 
    Aug. 2009-Mai 2015 ver.di - Vereinte 
                       Dienstleistungsgewer 
                       kschaft, 
                       Gewerkschaftssekretä 
                       r im Fachbereich 
                       Ver- und Entsorgung 
                       im Bezirk Köln 
    Juni 2015-Sep.     ver.di - Vereinte 
    2017               Dienstleistungsgewer 
                       kschaft, 
                       Geschäftsführer des 
                       ver.di Bezirks Köln 
    seit Okt. 2017     ver.di - Vereinte 
                       Dienstleistungsgewer 
                       kschaft, 
                       Landesfachbereichsle 
                       iter Ver- und 
                       Entsorgung 
                       Nordrhein-Westfalen 
 
    Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten und 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * RheinEnergie AG 
    * RWE Generation SE 
    * Stadtwerke Köln GmbH 
  - *Jürgen Wefers, *Goch 
    geboren 1959 in Goch 
    Nationalität: deutsch 
 
    Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der 
    innogy SE 
    Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der 
    Westnetz GmbH 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 12, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

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