
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: SHW AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SHW AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in 89522 Heidenheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-27 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. SHW AG Aalen - ISIN DE000A1JBPV9 - - WKN A1JBPV - - ISIN DE 000A2LQ165 - - WKN A2LQ16 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der SHW AG mit Sitz in Aalen am Dienstag, den 8. Mai 2018, 10:00 Uhr, im Congress Centrum Heidenheim, Kleiner Saal, Hugo-Rupf-Platz 1, D-89522 Heidenheim, ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der SHW AG, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die SHW AG und den SHW-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung bedarf es somit nicht. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: - Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 12.177.567,36 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR 3.218.104,50 Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie Einstellung in die EUR 8.900.000,00 anderen Gewinnrücklagen Vortrag auf neue EUR 59.462,86 Rechnung EUR 12.177.567,36 - Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am Montag, den 14. Mai 2018, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 6.436.209 von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung gestellt werden, der bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie und unveränderter Höhe der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2018 sowie im Geschäftsjahr 2019 bis zur nächsten Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, a. zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der SHW AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte der SHW AG für das Geschäftsjahr 2018; und b. zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 bis zur nächsten Hauptversammlung im Jahr 2019 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über eine Erweiterung des Aufsichtsrats und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 8 Absatz 1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Die satzungsmäßige Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird von derzeit sechs auf neun Mitglieder erhöht. § 8 Absatz 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) wird hierzu wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.' 7. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung in § 8 Absatz 1 der Satzung durch Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wird sich der Aufsichtsrat nach denselben Vorschriften, jedoch dann aus neun Mitgliedern zusammensetzen, die wiederum sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Herr Christian Brand und Frau Kirstin Hegner haben jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017 ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 2. Januar 2018 wurden an ihrer Stelle Herr Stefan Pierer und Herr Klaus Rinnerberger zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der SHW AG bestellt. Ihr Amt endet jeweils mit der Wahl eines Nachfolgers für das vorzeitig ausgeschiedene Mitglied durch die Hauptversammlung. Es sind daher Ergänzungswahlen für die zwei vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Christian Brand und Kirstin Hegner durchzuführen. Ergänzungswahlen für vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder erfolgen gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung für den Rest der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Mitglieds, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers bei der Wahl nicht abweichend bestimmt. Die Aufsichtsratsmitglieder Christian Brand und Kirstin Hegner waren jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats von derzeit sechs auf neun Mitglieder sind ferner drei zusätzliche Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr der Amtszeit beschließt, sofern bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird. Um - wie bisher - eine gleichlaufende Amtsperiode für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats beizubehalten, sollen sämtliche Wahlen für die restliche Dauer der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats erfolgen und damit jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Mitglieds für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen wie folgt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen: a. Herrn Stefan Pierer,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News