
Manche Eltern protestieren bereits gegen eine solche "Abschottung", sie ist auch tatsächlich nicht schön. Aber sie ist gegenwärtig unausweichlich und daher die richtige Entscheidung. Die Regelung "Bezirkskinder first" ist dabei naheliegend.
Eltern klagen ihr Recht auf einen Betreuungsplatz ein und es ist Aufgabe der Bezirke, ihn zur Verfügung zu stellen. Zudem haben die Jugendämter am ehesten bei den städtischen Eigenbetrieben die Möglichkeit, Belegungsmöglichkeiten durchzusetzen.
Auf eines sollten die Bezirke aber verzichten: Auf den Ausschluss von Geschwisterkindern aus einem anderen Bezirk. Die dafür benötigten Plätze bewegen sich in einer überschaubaren Größenordnung. Und es ist unzumutbar für Eltern, täglich mehrere Kitas anzusteuern.
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