Bielefeld (ots) - Juchu! Fort mit der blöden Spange! Die hilft doch gar nicht! Steht doch in der Zeitung! Nein, liebe hauptbetroffene Prä- und Vollpubertierende, so steht es nicht in der Zeitung. In der Zeitung steht, dass der Rechnungshof bemängelt, dass es an einer wissenschaftlichen Bestätigung des medizinischen Nutzens fehle. Was ja nicht heißt, dass die Spange nicht trotzdem hilft. Zumindest kosmetisch dürfte der Erfolg unstrittig sein. Genau das aber ist der Knackpunkt. Denn die Krankenkasse ist ja nicht für die Schönheit, sondern für die Gesundheit ihrer Versicherten zuständig. Aus diesem Grund werden ja auch Schönheits-OPs nur dann bezahlt, wenn sie medizinisch begründet sind. Angesichts der Vielzahl der betroffenen Familien und Kosten in Milliardenhöhe stehen das Gesundheitsministerium und die Krankenkassen in der Pflicht, die Fragen des Rechnungshofs zu beantworten. Wie weit genau reicht der medizinische Nutzen? Wo beginnt die Kosmetik? Es steht Eltern dann immer noch frei, ihren Kindern die Zähne richten zu lassen - dann aber auf eigene Kosten.
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