Düsseldorf (ots) - Der Strafprozess hat drei Ziele: Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechtsfrieden. Das gilt bei Schwarzfahrern ebenso wie bei Beate Zschäpe. Wahrheit, Gerechtigkeit, Rechtsfrieden. Wie soll das funktionieren in dem NSU-Prozess, der in den vergangenen fünf Jahren zu einer billigen Straßenschlacht der Strafprozessordnung verkommen ist? Die Anwälte der Hauptangeklagten haben dem Oberlandesgericht München mit unzähligen Anträgen Stöcke in den Weg gelegt. Sie haben mit allen Mitteln dagegen gekämpft, dass das Gericht die drei Ziele des Strafprozesses erreichen kann. Das Plädoyer von Verteidiger Hermann Borchert versucht nun, Beate Zschäpe zu einem Opfer zu stilisieren. Einem Opfer der beiden Männer des NSU, einem Opfer der Bundesanwaltschaft und einem Opfer der Gutachter. Das mag rechtlich zulässig sein, aber es verhöhnt die wahren Opfer. Die Opfer des NSU, die aus Hass und Rassismus sterben mussten. Das wesentliche Ziel dieses sehr besonderen Strafprozesses ist inzwischen, und das ist sehr bedauerlich, sein Ende. Es liegt, immerhin, in Sichtweite.
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