Bielefeld (ots) - Bei jedem größeren Unfall sind Behörden alarmiert und nehmen aktiv Untersuchungen auf. Im Fall der Windkraftanlage in Borchen veranlasst die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde erst vier Wochen nach dem Unfall per Ordnungsverfügung den Betreiber, ein Gutachten zur Bodenbelastung beizubringen.
Auch wenn der Gutachter der Landwirtschaftskammer vereidigt und unabhängig sein mag, bei den betroffenen Landwirten und auch bei der politischen Gemeinde mehren sich die kritischen Stimmen zur Abwesenheit der Ämter, die nur Gutachten von Betreiber- und Herstellerseite zur Unfallursache und Verunreinigung einfordern. Bei der Havarie einer Biogasanlage neben Fließgewässern wäre dies undenkbar. Zwei Monate nach dem Unfall sind immer noch mehr Fragen offen als Antworten gegeben wurden. Die wahrscheinliche Einmaligkeit eines solchen Vorfalls reicht jedenfalls nicht aus, um als Aufsichtsbehörde das selbstständige Untersuchen abzulehnen. Dies fördert allenfalls Gerüchte um zu enge Verzahnungen von Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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