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Dow Jones News
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DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE: -2-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2018 in Feldkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2018 in Feldkirchen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-08 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
PULSION Medical Systems SE Feldkirchen - ISIN 
DE0005487904 - 
- WKN 548 790 - Ordentliche Hauptversammlung Die 
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
Freitag, den 29. Juni 2018, 10:00 Uhr, am Firmensitz in 
der Hans-Riedl-Straße 21, 85622 Feldkirchen, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
eingeladen. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes für 
   die PULSION Medical Systems SE sowie des 
   Berichts des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der PULSION Medical Systems 
   SE, Hans-Riedl-Str. 21, 85622 Feldkirchen, 
   zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
   Sie werden auch während der Hauptversammlung 
   zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
   ausliegen. Die Unterlagen sind zudem vom Tag 
   der Einberufung der Hauptversammlung an über 
   die Internetseite der Gesellschaft 
 
   http://www.pulsion.com 
 
   dort über Hauptversammlung 2018 zugänglich. 
 
   Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss am 
   2. Mai 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Dementsprechend hat 
   die Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Verwaltungsrats der PULSION Medical Systems 
   SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Verwaltungsrat 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren der PULSION 
   Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Geschäftsführenden Direktoren Herrn Dr. 
   Sergej Kammerzell und Herrn Stephan Haft 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Niederlassung München, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   wählen. 
5. *Wahl zum Verwaltungsrat* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, gem. § 7 Abs. 
   3 der Satzung der Gesellschaft ein 
   Ersatz-Verwaltungsratsmitglied zu wählen, das 
   an die Stelle des nächsten vor Ablauf seiner 
   Amtszeit ausscheidenden Mitglieds des 
   Verwaltungsrats treten soll: 
 
   a) Herr Jacek HUPALO 
      Leiter Operations Supply Chain des 
      Geschäftsbereichs Acute Care Therapies 
      der Getinge Gruppe, wohnhaft in Nashua, 
      USA. 
 
   Herr Hupalo hat im Vorfeld erklärt, dass er 
   das Amt als Ersatz-Mitglied des 
   Verwaltungsrats im Falle seiner Wahl annehmen 
   wird. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz 
nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
mithin auf den *8. Juni 2018 *_(00:00 Uhr)_ 
(Nachweisstichtag) beziehen. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch 
einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu 
erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens 
am *22. Juni 2018**(24:00 Uhr),* zugehen. 
 
PULSION Medical Systems SE 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Telefax: 069/136 26351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bzw. nach Vorlage der 
Aktien bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung ihrer Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit weder an der Hauptversammlung teilnehmen noch 
Stimmrechte ausüben. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht haben, sind 
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die 
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. eine Vereinigung von Aktionären, die depotführende 
Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
 PULSION Medical Systems SE 
 Geschäftsführendes Direktorium 
 Hauptversammlung 
 Hans-Riedl-Straße 21 
 85622 Feldkirchen 
 Telefax: 089/459914-368 
 E-Mail: investor@pulsion.com 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorigen 
Sätze entsprechend. 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein 
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular ist 
außerdem im Internet unter 
 
www.pulsion.com 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar. Die 
Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise 
mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in 
diesem Jahr wieder an, sich durch Stimmrechtsvertreter 
der PULSION Medical Systems SE vertreten zu lassen, die 
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben. Auch in diesem Fall bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag durch den 
Aktionär. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte, 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung haben wir Herrn 
Torsten Fues und Frau Stefanie Fridau (beide sind 
Mitarbeiter der Better Orange IR & HV AG, München) 
benannt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihnen 
müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den 
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden sie das 
Stimmrecht nicht ausüben. 
 
Über den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über 
Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals 
in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
sonstige nicht ordnungsgemäß vor der 
Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge 
i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG 
teilgenommen werden. Der Stimmrechtsvertreter nimmt 
auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, 
werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte 
übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht 
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sollen der Gesellschaft unter der oben für 
die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, 
Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum *28. Juni 2018* 
zugehen. 
 
*Rechte der Aktionäre gemäß § 50 Abs. 2 SEAG* 
 
Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen 5 % des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 
Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Hierfür ist - im Gegensatz 
zu Aktiengesellschaften - nicht erforderlich, dass die 
Aktionäre eine gewisse Mindestdauer im Besitz der 
Aktien waren. Eine dreimonatige Vorbesitzzeit des 
genannten Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. §122 Abs. 2 
Satz 1 AktG i.V.m. §122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 
2 AktG ist nämlich gemäß § 50 Abs. 2 SEAG bei der 
SE keine Voraussetzung für ein 
Tagesordnungsergänzungsverlangen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu 
richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage 
vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 4. Juni 
2018, 24:00 Uhr, zugehen. Es wird gebeten, das 
Verlangen an folgende Adresse zu senden: 
 
 PULSION Medical Systems SE 
 Verwaltungsrat 
 Hans-Riedl-Straße 21 
 85622 Feldkirchen 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter 
 
www.pulsion.com 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' bekannt gemacht. 
 
_§§ 126 Abs. 1, 127 AktG_ 
 
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem 
Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu 
bestimmten Tagesordnungspunkten sowie zur Wahl des 
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 (TOP 4) 
bzw. zur Wahl des Verwaltungsrates (TOP 5) übersenden. 
Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des 
Aktionärs und einer Begründung an die nachstehende 
Adresse zu richten: 
 
 PULSION Medical Systems SE 
 z. Hd. des Geschäftsführenden Direktoriums 
 Hauptversammlung 
 Hans-Riedl-Straße 21 
 85622 Feldkirchen 
 Telefax: 089/459914-481 
 E-Mail: investor@pulsion.com 
 
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
Hauptversammlung, also bis spätestens 14. Juni 2018 
(24:00 Uhr), unter dieser Adresse eingegangenen 
Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der 
Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter 
 
www.pulsion.com 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht 
(§ 126 Abs. 1 AktG). In bestimmten, in § 126 Abs. 2 
AktG geregelten Fällen muss ein fristgemäß 
eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht 
werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der 
Verwaltungsrat durch das Zugänglichmachen strafbar 
machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde oder wenn die Begründung in wesentlichen 
Punkten offensichtlich falsche oder irreführende 
Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die 
Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
auch ohne vorherige Übersendung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab 
zugänglich gemachte Gegenanträge müssen während der 
Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt werden. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Verwaltungsratsmitgliedern, Abschluss- oder 
Sonderprüfern gelten die vorstehenden Sätze 
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der 
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss und der 
Verwaltungsrat den Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den 
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen 
sowie seine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 AktG). 
 
_§ 131 Abs. 1 AktG_ 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom 
Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung 
erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. In 
bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen darf 
der Verwaltungsrat die Auskunft verweigern. Das gilt 
insbesondere insoweit, als die Erteilung der Auskunft 
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet 
ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen 
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil 
zuzufügen oder soweit sich der Verwaltungsrat durch die 
Erteilung der Auskunft strafbar machen würde. § 20 Abs. 
3 Satz 1 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, 
das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich 
angemessen zu beschränken. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft EUR 8.250.000,- und ist eingeteilt in 
8.250.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende 
Stückaktien mit insgesamt 8.250.000 Stimmrechten. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 5.086 
eigene Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung sind daher 
8.244.914 Aktien stimmberechtigt. 
 
Feldkirchen, im Mai 2018 
 
*PULSION Medical Systems SE* 
 
_Der Verwaltungsrat_ 
 
2018-05-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Pulsion Medical Systems SE 
             Hans-Riedl-Str. 21 
             85622 Feldkirchen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 459914-0 
E-Mail:      investor@pulsion.com 
Internet:    https://www.pulsion.com/ 
ISIN:        DE0005487904 
WKN:         548790 
Börsen:      Auslandsbörse(n) München 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
683717 2018-05-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2018 Dow Jones News
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