Frankfurt (ots) - Sind sich beide Seiten einig, kann alles bleiben, wie es ist. Gibt es aber Meinungsverschiedenheiten, holt die eine Seite den Knüppel heraus, und nichts ist dann mehr wie vorher. So lässt sich das umschreiben, worauf sich der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments in Sachen Aufsicht über Clearinghäuser und über auf Euro lautende Zinskontrakte geeinigt hat. Stimmt dem der Europäische Rat zu - was offen ist -, erhielte die Europäische Marktaufsicht ESMA weitreichende Mitspracherechte über aus Sicht der Union systemrelevante Clearinghäuser in Drittländern. Würden sich in einer Stressphase des Marktes die nationalen Aufseher dieses Drittstaates spezifischen Vorgaben der ESMA verweigern, könnte die ESMA dem betroffenen Clearinghaus die Anerkennung entziehen - nach dem Motto "Friss oder stirb!". Ein Entzug ist das Szenario, das niemand im Ernstfall möchte. Im konkreten Fall sind die Protagonisten auf Seite des Drittstaates - nach dem Brexit - die Bank of England und das Londoner Clearinghaus LCH. Wie unterschiedlich sich der Vorschlag der EU-Parlamentarier interpretieren lässt, zeigen die britischen Reaktionen. Die einen halten dies für einen weicheren Ansatz, weil nicht zwingend eine Verlagerung des Euro-Clearing vorgesehen ist. Die anderen sehen eine Verschärfung, weil sich aus EU-Sicht systemrelevante Clearinghäuser den Vorgaben der ESMA unterwerfen müssen. Ein in Frankfurter Finanzkreisen gern genanntes Beispiel wäre etwa die Höhe des Sicherheitsabschlags (Haircut) auf europäische Staatsanleihen oder die zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen (Margin) für ebensolche. Insbesondere aus europäischen Zentralbankkreisen wurde LCH vorgehalten, durch die Anhebung von Margins auf Peripheriebonds und spanische Staatspapiere in der Euro-Krise 2011/12 die Stabilität der Eurozone aufs Spiel gesetzt zu haben. Ein solches Szenario soll nun gar nicht mehr erst möglich werden. Auch soll verhindert werden, dass bei einer Schieflage eines systemrelevanten Drittländer-Clearinghauses EU-Steuerzahler letztlich für entstandene Ausfälle bei von der Schieflage betroffenen EU-Banken geradestehen müssen. Die endgültige Ausgestaltung dieses Rahmen dürfte vom Ergebnis der Brexit-Verhandlungen abhängen. Für im Euro-Clearing aktive Banken ist damit keine Rechtssicherheit gegeben, da die ESMA weitreichende Spielräume erhält. Viele Institute dürften hier auf eine Doppelstrategie setzen. Dies wird dem kleinen, aber wachsenden Euro-Clearing-Geschäft der Deutschen Börse weiteren Zulauf bringen.
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