Bielefeld (ots) - Kein Tag vergeht, ohne dass neue Details aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekanntwerden. Diesmal ist es die Antwort auf die Beschwerde eines Mitarbeiters der Außenstelle Bingen, der sich wegen einer verdächtig hohen Anerkennungsquote an die Zentrale gewandt hatte: Es gelte die Vorgabe, dass bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Asylantragsteller dennoch eher ein positiver Entscheid zu erlassen sei - weil eine Ablehnung zu einer »psychischen Belastung der Entscheider« führen könne. Begründung: »Fürsorgepflicht« für die Mitarbeiter. Eine dermaßen hanebüchene Anweisung hat es im deutschen Rechtsstaat wohl selten zuvor gegeben. Der Vorgang zeigt abermals, dass die Behörde vollkommen überfordert ist. Wie aber kann der Rechtsstaat auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig bleiben? Eine Antwort auf diese Frage steht noch immer aus. Allerdings: Es waren nicht die Mitarbeiter des Bamf, die den Zustrom von Schutzsuchenden zu verantworten haben. Bei allen Fehlern: Sie dürfen nicht zum Sündenbock gemacht werden für Entscheidungen, die einzig und allein die Politik zu verantworten hat.
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