Stuttgart (ots) - Zwischenzeitlich sah es gut aus mit dem von der Bundesregierung forcierten Vorhaben, nicht über nationales Recht, sondern über EU-Recht wieder eine Sperrklausel einzuführen. Aufgrund von Widerständen in anderen Mitgliedstaaten ist nun aber möglicherweise die Zeit davongelaufen. Hier rächt sich das Verfahren, mit dem über die Hintertür des EU-Rechts die durchaus sinnvolle Sperrklausel wieder eingeführt werden sollte. Nötig gewesen wäre eine öffentliche Debatte in Deutschland, das wegen der großen Zahl von EU-Abgeordneten besonders betroffen ist. Freilich ist verständlich, dass die Regierung nicht öffentlich ein Karlsruher Urteil in Frage stellt - es in Hinterzimmern umgehen zu wollen, schadet der noch ausbaufähigen europäischen Demokratie jedoch möglicherweise mehr, als es ihr nutzt.
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