Frankfurt (ots) - Den Satz "Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz", hat Dieter Zetsche schon lange nicht mehr gesagt. Er stammt aus einem Interview, das die "FAS" kurz nach dem Bekanntwerden des Abgasbetrugs bei VW im September 2015 mit dem Daimler-Chef geführt hatte. Im März 2017, als die Behörden längst auch gegen Daimler ermittelten, äußerte sich Zetsche beim Genfer Autosalon zurückhaltender. Es sei ein Fehler der Hersteller gewesen, beim Diesel die gesetzlichen Spielräume in so unterschiedlicher Bandbreite auszunutzen. Da sei "einiges falsch gelaufen", so Zetsche. Das kann man wohl so sagen.
Seit Monaten wird in den USA und Europa wegen des Verdachts der Manipulation und falschen Werbung bei Daimler gegen Mitarbeiter des Konzerns ermittelt. Vorige Woche schritt das Kraftfahrt-Bundesamt zur Tat und ordnete den Rückruf von rund 5 000 Mercedes-Transportern an. Die Auffassung, in diesen Fahrzeugen sei keine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasnachbehandlung verbaut, hat der Konzern mit Blick auf dieses Modell also exklusiv.
Daimler teilt weiterhin mit, gegen den Rückruf Einspruch einlegen zu wollen, und die Frage, ob die beiden vom KBA monierten Funktionen nun zulässig oder unzulässig sind, notfalls auch vor Gericht klären zu wollen. Darauf wird es wohl auch hinauslaufen. Denn bevor Daimler den Rückrufbescheid erhielt, hatte der Konzern im Rahmen des seit Februar laufenden Verwaltungsverfahrens in Sachen Vito ausreichend Zeit, die Behörde in Anhörungen von der eigenen Argumentation zu überzeugen. Das ist nicht gelungen. Dass das KBA die Funktionen nach dem angeordneten Rückruf und einer öffentlichkeitswirksamen Einbestellung des Konzernchefs nach Berlin doch noch als zulässig einstufen wird, ist unwahrscheinlich.
Das sehen offenbar auch die Investoren so. Für die Aktionäre scheint eine Zuspitzung der rechtlichen Situation bei Daimler realistischer zu sein als eine Entspannung: Die Daimler-Aktie verlor am Montag 1,3 %, während der Dax nur um 0,6 % nachgab. Mit Blick auf die Kursentwicklung der vergangenen drei Jahre - in denen der Konzern Rekordergebnisse verkündete - wurde die Performance stets damit erklärt, dass mögliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen aus dem Abgasskandal im Kurs bereits eingepreist seien. Seit Mitte Mai 2015 ist der Daimler-Kurs von gut 85 Euro auf knapp 64 Euro gefallen.
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Daimler teilt weiterhin mit, gegen den Rückruf Einspruch einlegen zu wollen, und die Frage, ob die beiden vom KBA monierten Funktionen nun zulässig oder unzulässig sind, notfalls auch vor Gericht klären zu wollen. Darauf wird es wohl auch hinauslaufen. Denn bevor Daimler den Rückrufbescheid erhielt, hatte der Konzern im Rahmen des seit Februar laufenden Verwaltungsverfahrens in Sachen Vito ausreichend Zeit, die Behörde in Anhörungen von der eigenen Argumentation zu überzeugen. Das ist nicht gelungen. Dass das KBA die Funktionen nach dem angeordneten Rückruf und einer öffentlichkeitswirksamen Einbestellung des Konzernchefs nach Berlin doch noch als zulässig einstufen wird, ist unwahrscheinlich.
Das sehen offenbar auch die Investoren so. Für die Aktionäre scheint eine Zuspitzung der rechtlichen Situation bei Daimler realistischer zu sein als eine Entspannung: Die Daimler-Aktie verlor am Montag 1,3 %, während der Dax nur um 0,6 % nachgab. Mit Blick auf die Kursentwicklung der vergangenen drei Jahre - in denen der Konzern Rekordergebnisse verkündete - wurde die Performance stets damit erklärt, dass mögliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen aus dem Abgasskandal im Kurs bereits eingepreist seien. Seit Mitte Mai 2015 ist der Daimler-Kurs von gut 85 Euro auf knapp 64 Euro gefallen.
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