Bielefeld (ots) - Darf man sich das Leben nehmen, wenn man es nur noch als Last empfindet? Wenn der Krebs einen auffrisst und das Ende absehbar ist? Wenn man merkt, dass man dement wird und nicht in diesem Zustand leben möchte? Wohl viele haben sich schon solche Fragen gestellt und für sich eine Antwort gefunden, geleitet vielleicht von religiösen, moralischen und ethischen Überlegungen, vielleicht aber auch von Erfahrungen und Erlebnissen im eigenen Umfeld. Es mag einfach sein, eine Antwort zu finden, solange die Frage etwas beschreibt, das uns noch nicht betrifft. Ob wir aber zu unserer Antwort noch stehen, wenn wir irgendwann selbst todkrank sind, wenn das Abstrakte real wird - das vermag niemand zu sagen. Die Entscheidung an der Schwelle zwischen Leben und Tod - sie ist etwas so Persönliches und Individuelles, dass es sich verbietet, allen Menschen eine einzige Antwort als die allgemeingültige vorzuschreiben. Egal, wie sie lautet. Die Bundesverwaltungsrichter wussten, was sie taten, als sie 2017 entschieden, der Staat dürfe schwerkranken Menschen in extremen Ausnahmesituationen den Zugang zu Medikamenten für eine Selbsttötung nicht verwehren. Und sie haben mit ihrem Urteil weder Schleusen geöffnet noch Dämme eingerissen: Nur etwa 100 Menschen haben bis heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel beantragt, ein tödliches Medikament kaufen zu dürfen. Und vielleicht hat manchem, der keinen Antrag gestellt hat, allein schon die Möglichkeit, es tun zu können, eine Last von der Seele genommen. Dass das von Jens Spahn (CDU) geleitete Gesundheitsministerium nun das Bundesinstitut für Arzneimittel anweist, Anträge von Kranken auf eine tödliche Dosis abzulehnen, verletzt die Würde und das Selbstbestimmungsrecht todkranker Menschen. Denn der Minister kann mit seiner Anordnung nicht verhindern, dass sich Kranke für den Freitod entscheiden. Wer es sich leisten kann, fährt in die Schweiz und schläft dort sanft ein. Wer das Geld nicht hat, stürzt sich vielleicht von einer Brücke oder vor einen Zug - wenn er denn nicht ans Bett gefesselt ist. Will Minister Spahn das? Natürlich ist es erstrebenswert, dass sich kein Kranker das Leben nimmt, sondern vielleicht in einem Hospiz bis zum Tod gepflegt wird. Oder auf einer Palliativstation schmerzfrei auf den Tod wartet, vielleicht in einem künstlichen Schlaf mit Hilfe der palliativen Sedierung. Aber auch dazu kann man niemanden zwingen. Der Staat muss akzeptieren, dass für manche Menschen auch die Entscheidung über ihre Todesstunde zu einem selbstbestimmten Leben gehört. Er sollte deshalb ein Modell finden, dass die Umsetzung dieses Willens ermöglicht, das aber auch Hürden aufstellt, um Kurzschlusshandlungen zu verhindern. Bloße Verbote helfen jedenfalls nicht.
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