Düsseldorf (ots) - von Kirsten Bialdiga
Lärm macht krank. Das ist keine neue Erkenntnis, trifft aber auf Fluglärm in besonderem Maße zu: Steigt die Belastung durch Fluglärm um zehn Dezibel, nimmt das Risiko für depressive Episoden einer weithin beachteten wissenschaftlichen Studie zufolge durchschnittlich um 8,9 Prozent zu. Bei Straßenlärm steigt das Risiko um 4,1 Prozent, bei Schienenlärm sind es 3,9 Prozent. Kinder, die in Einflugschneisen wohnen, lernen schlechter, auch das ist erwiesen. Trotzdem gibt es in Deutschland kein gesetzlich verankertes Nachtflugverbot, sondern lediglich eingeschränkte Betriebsgenehmigungen für manche Flughäfen in den Nachtstunden. Die Folge sind zum einen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Airports. Wie leicht diese Regelungen durchbrochen werden, lässt sich zum anderen an der stetig steigenden Zahl nächtlicher Starts und Landungen aufgrund von Verspätungen ablesen. Daraus folgt: Um die Nachtruhe wirklich zu schützen, braucht es ein gesetzlich verankertes Nachtflugverbot. Wer dagegen ökonomische Gründe ins Feld führt, sollte die hohen Kosten durch Krankheiten infolge von Fluglärm in seine Rechnung einbeziehen.
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Lärm macht krank. Das ist keine neue Erkenntnis, trifft aber auf Fluglärm in besonderem Maße zu: Steigt die Belastung durch Fluglärm um zehn Dezibel, nimmt das Risiko für depressive Episoden einer weithin beachteten wissenschaftlichen Studie zufolge durchschnittlich um 8,9 Prozent zu. Bei Straßenlärm steigt das Risiko um 4,1 Prozent, bei Schienenlärm sind es 3,9 Prozent. Kinder, die in Einflugschneisen wohnen, lernen schlechter, auch das ist erwiesen. Trotzdem gibt es in Deutschland kein gesetzlich verankertes Nachtflugverbot, sondern lediglich eingeschränkte Betriebsgenehmigungen für manche Flughäfen in den Nachtstunden. Die Folge sind zum einen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Airports. Wie leicht diese Regelungen durchbrochen werden, lässt sich zum anderen an der stetig steigenden Zahl nächtlicher Starts und Landungen aufgrund von Verspätungen ablesen. Daraus folgt: Um die Nachtruhe wirklich zu schützen, braucht es ein gesetzlich verankertes Nachtflugverbot. Wer dagegen ökonomische Gründe ins Feld führt, sollte die hohen Kosten durch Krankheiten infolge von Fluglärm in seine Rechnung einbeziehen.
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